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und Materialien:

SCHWEIZ: Kleinbauern-Vereinigung will geordneten Hanf-Markt

2008-10-22 17:29 von admin

Die Kleinbauern-Vereinigung will, dass Hanf und dessen Produkte gleich behandelt werden wie Produkte mit Alkohol und Nikotin.

Die Ausgangsprodukte für Tabak, Bier und Wein seien in der Schweiz legalisiert und teilweise hoch subventioniert, schreibt die Kleinbauern-Vereinigung in einer Medienmitteilung vom 20. Oktober 2008. Der Markt mit Alkohol und Nikotin sei legal. Wäre dies nicht der Fall, hätte die Gesellschaft neben den Gesundheitskosten auch hohe Kosten der staatlichen Verfolgung von Herstellern, Vertreibern und Konsumenten zu tragen. Über Steuerabgaben seien die öffentlichen Kosten zum Teil durch den Genuss- und Suchtmittelmarkt finanziert.
Die Kleinbauern-Vereinigung will, dass Hanf und seine Produkte gleich behandelt werden wie Reben, Schnapsfrüchte, Hopfen, Braugerste und Tabak. Der legalisierte Hanf-Anbau in der Schweiz schaffe die Voraussetzung, den Markt von der Produktion, über die Verteilung bis zum Konsum unter Kontrolle zu halten. Missbräuche durch kriminelle Strukturen könnten besser bekämpft werden. Zudem liessen sich finanzielle Mittel zur Suchtprävention und für den Gesundheitsaufwand abschöpfen, heisst es weiter. Das Ja zur Hanf-Initiative würde so einen geordneten Markt für Hanfprodukte schaffen.

Quelle:  agrarmedien.ch

Niederlande: Patient darf Cannabis anbauen

2008-10-22 17:14 von admin

Der Hohe Rat der Niederlande, das höchste Gericht des Landes, hat einem an multipler Sklerose erkranktem Paar das Recht eingeräumt, Cannabis für die Eigenversorgung mit Medizin anzubauen. Es bestätigte damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2006.

Damals hatte ein Berufungsgericht zum Schrecken der Regierung und der Staatsanwaltschaft beschlossen, dass das Betäubungsmittelgesetz des Landes nicht angewendet werden dürfe, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur Behandlung mit Cannabis besteht. Das Gericht akzeptierte die Argumentation der Patienten, dass sie Marihuana aus Coffeeshops nicht verwenden könnten, da dieses oft mit Pilzsporen und Bakterien belastet sei.
Welchen Einfluss die Entscheidung auf die Verfahren weiterer Patienten hat, ist indes unklar.

Mehr zum Thema
Informationen aus dem DrugWar Chronicle Nr. 552 “Dutch Supreme Court Says Patient Can Grow Marijuana for Therapeutic Use
Belastung von Coffeeshop-Cannabis mit Schimmel und Bakterien

Quelle: hanfverband.de

DHV eröffnet Wahlkampfjahr mit Protestmailer

2008-10-22 17:06 von admin

Gut ein Jahr vor der Bundestagswahl 2009 hat der DHV seinen Wahlkampf gestartet. Den Auftakt macht dabei eine neue Aktion des Protestmailers, die die FDP dazu auffordert, die Legalisierung von Cannabis in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 aufzunehmen und die FDP-Macht im Bundesrat zu nutzen, um Drogenverbote zugunsten einer ideologiefreien Prävention abzubauen.An der seit 30.09.2008 laufenden Emailaktion unter dem Motto “Bürgerrechte stärken - Drogenpolitik liberalisieren!” haben sich bereits mehr als 400 Personen beteiligt.
Der DHV wird die kommenden Monate nutzen und die Cannabispolitik der Parteien eingehend beleuchten. Auch eine Neuauflage der Wahlprüfsteine Cannabis ist geplant.

Mehr zum Thema * Meldung zum Start der Aktion “Liberale Drogenpolitik soll Bürgerrechte stärken
* Wahlprüfsteine Cannabis zur Bundestagswahl 2005

Quelle: hanfverband.de

Prozess II: Hanfanbau am Brandenburger Tor erneut Thema vor Gericht

2008-10-22 16:49 von admin

Weil auf der Hanfparade 2006 rund 10.000 Nutzhanfpflanzen standen, steht der Hanfaktivist Steffen Geyer wegen “illegalen Anbaus von Betäubungsmitteln” vor Gericht.

Dass es sich bei den Pflanzen eindeutig um THC-freien Nutzhanf handelt, wie er in der Umgebung Berlins auf hunderten Hektar wächst, steht zwar inzwischen fest, interessierte den Richter jedoch nicht.
Im Mai diesen Jahres wurde Geyer im Schnellverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro verurteilt. Im Anschluss hatte er dazu aufgerufen, ihn bei den Prozesskosten zu unterstützen.

Dank vieler kleiner und größerer Spenden konnte er Widerspruch einlegen und eine “ordentliche Hauptverhandlung” erzwingen, in der er das Gericht davon überzeugen will, dass die mehr als 300 Kilogramm beschlagnahmter Hanf kein Betäubungsmittel waren. Nun geht der Prozess “10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor” am 10.11.2008 ab 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten (Turmstraße 91 in 10559 Berlin) in die zweite Runde.

Mehr zum Thema
* Hanf am Brandenburger Tor Informationen zum Verfahren
* Video “Hanfparade 2006 - Polizei schneidet Hanf ab”

Quelle:  hanfverband.de

Prozess I: Gefängnis wegen legalen Hanföls?

2008-10-22 16:44 von admin

Die nächsten Wochen bringen gleich zwei Prozesse, die keiner glauben würde, wenn sie sich ein Drehbuchautor ausgedacht hätte.

Zunächst muss Floh Söllner (nicht verwand mit dem gleichnamigen Liedermacher) am 28.10.2008 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hersbruck (Schloßplatz 1 in 91217 Hersbruck) erscheinen, weil er 118 Gramm Hanföl besessen hat.

Das Speiseöl mit einem THC-Gehalt von 0,13 Prozent hatte er im örtlichen Bioladen erworben. Nach eigener Aussage wollte er vom gesundheitsfördernden Effekt des an ungesättigten Fettsäuren reichen und völlig legalen Produkts profitieren, so wie dies unzählige Menschen tun.
Söllner hatte jedoch die Rechnung ohne die bayrische Polizei gemacht, die die Flasche mit Hanföl im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte. Kein Problem, dachte Söllner, immerhin gibt es das Zeug ja nebenan im Laden zu kaufen und gab den “Besitz von 118 Gramm Hanföl” zu.

Daraufhin verurteilte das Amtsgericht den 28-jährigen wegen des “unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln” zu einer Geldstrafe oder wahlweise 30 Tagen Gefängnis. Gegen dieses Unrechtsurteil wehrt sich Söllner und bittet um Unterstützung.
Söllner ruft dazu auf, als Zuschauer am Prozess teilzunehmen. Alle Besucher sollen nach Möglichkeit eine Flasche Hanföl mitbringen und dem Richter so vor Augen führen, wie weltfremd eine Verurteilung wäre.

Informationen über Hanf-Speiseöl
Hanföl gibt es in Reformhäusern und Bioläden oder z.B. bei Flutschkopf

Quelle: hanfverband.de

Schweiz: DHV fordert - Hanfinitiative unterstützen!

2008-10-22 16:10 von admin

Am 30.11.2008 haben die schweizer Bürger eine Wahl, um die sie der Rest Europas beneidet. Zum ersten Mal dürfen die Einwohner eines europäischen Landes selbst und direkt entscheiden, ob Cannabis legal werden soll.

Zur Abstimmung steht an diesem Tag die Volksinitiative “Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz”. Wird sie von der Mehrheit der Wähler angenommen, dann muss die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft um einen neuen Artikel ergänzt werden:

Art. 105a (neu) Hanf

1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.
3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.

Die Einführung dieser Neuregelung wäre ein Meilenstein im Kampf für den legalen Umgang mit Cannabis und hätte Signalwirkung weit über die Grenzen der Alpenrepublik hinaus. Legaler Cannabisanbau und Besitz zur Selbstversorgung würde auch in Deutschland, Österreich und Italien von einem “Traum” zu einer echten politischen Option.
Der DHV fordert deshalb alle an einer Legalisierung von Cannabis Interessierten dazu auf, die Hanfinitiative nach Kräften zu unterstützen!
Wer selbst nicht in der Schweiz wählen gehen darf, kann dennoch helfen. So werden schweizweit noch Freiwillige gesucht, die Infostände machen oder Flyer und Plakate verteilen. Die wichtigste Aufgabe der deutschen Hanffreunde ist es, der Hanfinitiative finanziell unter die Arme zu greifen. Spenden an den Abstimmungsfonds werden auschließlich für die Herstellung von Informationsmaterial verwendet! Mit dem Geld werden also Plakate, Flyer, Aufkleber u.s.w. produziert

Spenden Sie! * PRO HANF

* Monbijoustrasse 17
* 3011 Bern

* IBAN: CH0809000000606169492
* BIC: POFICHBE

Kreditinstitut des Empfängers

* Die Schweizerische Post, Postfinance
* Nordring 8
* 3030 Bern (CH)

Mehr zum Thema
Pro Hanf

Komitee “Pro Jugendschutz – Gegen Drogenkriminalität
Schluss mit Krimi
Quelle: hanfverband.de

Übelkeit

2008-10-22 06:31 von admin

In einem Tiermodell für bewegungsinduzierte Übelkeit (z. B. Seekrankheit) war THC, nicht jedoch CBD, wirksam bei der Reduzierung des Erbrechens bei den getesteten Spitzmäusen.

Quelle: Cluny NL, et al. Basic Clin Pharmacol Toxicol 2008;103(2):150-6.

Cannabisgesetz in Washington

2008-10-22 06:26 von admin

USA: Staat Washington Das staatliche Gesundheitsministerium hat am 2. Oktober einen zweimonatigen Vorrat an medizinischem Cannabis als 24 Unzen (etwa 680 Gramm) an verwendbarem Cannabis und bis zu 15 Pflanzen definiert, eine Grenze, die zehn Jahre an Unklarheit hinsichtlich der Frage beenden soll, wie viel Patienten nach dem medizinischen Cannabisgesetz besitzen dürfen.

Quelle: Associated Press vom 3. Oktober 2008

Janz toll, Arni…

2008-10-22 06:00 von admin

USA: Kalifornien
Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat sein Veto gegen eine Gesetzesvorlage eingelegt, die die meisten Beschäftigten davor geschützt hätte, entlassen zu werden, wenn sie positiv auf Cannabis getestet wurden, den sie außerhalb der Arbeitszeit mit einer ärztlichen Erlaubnis verwendet haben

Quelle: San Francisco Chronicle vom 1. Oktober 2008

Arni

Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

2008-10-22 05:55 von admin

Deutschland: Fehlende Kostenzusage für Dronabinol ist weiterhin akzeptierte Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ein Institut des Bundesgesundheitsministeriums, änderte im Juli 2008 ihre Hinweise für Patienten, die einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis stellen wollen. Die Anforderungen wurden darin verschärft. Das Gesundheitsministerium stellte nun klar, dass die ursprünglichen Regelungen gültig bleiben. Während in den neuen Hinweisen eine Weigerung der Krankenkasse, die Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol zu übernehmen, nicht länger erwähnt wird, stellte das Ministerium klar, dass eine solche Weigerung weiterhin als Grund für einen Antrag akzeptiert wird.

In einem Brief an den drogenpolitischen Sprecher der Grünen, Dr. Harald Terpe, schrieb die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merck, dass die “Hinweise zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung” im Juli 2008 neu formuliert worden seien. “Diese Neufassung erfolgte mit der Absicht, die Verständlichkeit für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen”, heißt es in dem Schreiben. “Da die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen von grundsätzlicher Bedeutung ist, wird dieser Aspekt im Rahmen der Prüfung der Anträge durch die Bundesopiumstelle gesondert berücksichtigt”, fährt der Brief fort. Es sei eine weitere Überarbeitung der Hinweise geplant. In einem Schreiben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, an den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Dr. Franjo Grotenhermen, wird diese Absicht bekräftigt. Aufgrund der Reaktionen vermutet die ACM, dass die Änderungen der Hinweise durch das BfArM im Juli 2008 ohne Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium erfolgten.

Quellen: Schreiben von Marion Caspers-Merck an Dr. Harald Terpe, Schreiben von Sabine Bätzing an Dr. Franjo Grotenhermen

Cannabis weniger schädlich als Tabak und Alkohol

2008-10-22 05:52 von admin

Großbritannien/Wissenschaft: In einem Bericht führender Experten heißt es, dass Cannabis weniger schädlich als Tabak und Alkohol ist

Nach einem Bericht der Globalen Cannabiskommission, eine Gruppe von herausragenden Wissenschaftlern, der von der britischen Beckley-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, ist das Rauchen von Cannabis weniger schädlich als das Rauchen von Zigaretten oder das Trinken von Alkohol. Der Bericht wurde von fünf führenden Cannabis- und Drogenpolitikforschern abgefasst: Benedikt Fischer von der Simon-Fraser-Universität in Vancouver (Kanada), Peter Reuter von der Universität von Maryland (USA), Wayne Hall von der Universität von Queensland (Australien), Simon Leñon vom nationalen Drogenforschungsinstitut der Curtin- Universität für Technologie (Australien) sowie Robin Room von der Universität von Melbourne (Australien).

“Auch wenn Cannabis einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben kann, inklusive der seelischen Gesundheit, ist er bezogen auf den relativen Schaden deutlich weniger schädlich als Alkohol oder Tabak”, heißt es in dem Bericht. “Viele der Schäden, die mit dem Cannabiskonsum verbunden sind, sind das Ergebnis des Verbots selbst, besonders die sozialen Schäden, die durch Verhaftung und Gefängnis entstehen.” Der Bericht fährt fort, dass “es nur ein regulierter Markt ist, durch den wir junge Menschen vor den immer stärker gewordenen Formen von Cannabis schützen können. ”

Quelle: Beckley-Stiftung vom 2. Oktober 2008

Kanzlerin Angela Merkel zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten

2008-10-22 03:05 von admin

Am 30. September beantwortete das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel Fragen von Laura Groß vom 16. August zur medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten. In der Antwort heißt es: “Bei der medizinischen Verwendung von Produkten auf Cannabis-Basis handelt es sich um ein sehr komplexes Themengebiet. Es bedarf einer sehr sorgfältigen Analyse und Diskussion auf politischer wie fachlicher Ebene. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich bereits eingehend damit und wird am 15. Oktober 2008 eine öffentliche Anhörung dazu durchführen. Die Diskussion wird dann auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstandes fortgeführt.
Neben der Verschreibung Dronabinol-haltiger Arzneimittel können schwerkranke Patienten in begründeten Fällen bereits heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Erlaubnis zum Erwerb anderer Cannabis-haltiger Produkte für eine medizinisch betreute Selbsttherapie beantragen. Damit hat die Bundesregierung eine legale Option eröffnet, die dem besonderen Versorgungsbedarf einzelner Patientinnen und Patienten Rechnung trägt.”

Quelle: Internetseite “Direkt zur Kanzlerin!”

Geldstrafe auf Bewährung für Patientin der Hanfapotheke

2008-10-22 03:01 von admin

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat am 9. Oktober in einer sofort rechtskräftig gewordenen Entscheidung gegen eine an Morbus Crohn erkrankte Frau, die seit Jahren unter einem chronifizierten Schmerzsyndrom leidet, wegen Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB verhängt. Die seit 22 Jahren erkrankte Frau, die wegen ihrer Erkrankung eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, hatte Cannabis zur Behandlung ihrer anders nicht behandelbaren Schmerzen über die Hanfapotheke bezogen. Eine Lieferung des anonymen Spenders konnte nicht zugestellt werden. Da er einen falschen Absender angegeben hatte, konnte das Päckchen von der Post nicht zurückgeschickt werden und wurde geöffnet. Dabei wurde der an die Patientin geschickte Cannabis bekannt.

Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist die mildeste Sanktion, die das Strafrecht ermöglicht. Da der Besitz einer nicht geringen Menge von Cannabis (Gesamt THC-Wert: 13,12 Gramm) nach § 29a BtMG ein Verbrechen darstellt, für das als Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug verhängt werden muss, war eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO nicht möglich. Allerdings plädierte in diesem Verfahren auch die Staatsanwaltschaft auf einen “minderschweren Fall” für den auch eine Geldstrafe und damit eine Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängt werden kann. Ein Freispruch durch Annahme eines rechtfertigenden Notstandes kam in dem Verfahren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Schöffengerichts nicht in Betracht, weil die Angeklagte hätte nachdrücklich versuchen müssen, Dronabinol verschrieben zu bekommen. Sie hätte auch versuchen müssen, eine besondere Genehmigung der Bundesopiumstelle zu erhalten.
Der Rechtsanwalt der Patientin, Dr. Oliver Tolmein, wies darauf hin, dass Kostenübernahmeanträge von den Krankenkassen sehr selten genehmigt würden. Außerdem dauerten solche Verfahren oft monatelang.

Quellen: Hamburger Abendblatt vom 10. Oktober 2008, persönliche Mitteilung Dr. Oliver Tolmein

Medizinische Verwendung von Cannabisprodukten

2008-10-22 01:55 von admin

Deutschland: Erklärung zur Unterstützung der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten durch medizinische Organisationen

Im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 15. Oktober fordern führende medizinische Gesellschaften und Patientenorganisationen eine Erleichterung der Verwendung von Cannabisprodukten für medizinische Zwecke. Dazu verfassten die Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme. Die “Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten” lautet:

“Im Jahr 1998 haben medizinische Gesellschaften, Selbsthilfegruppen und Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kultur in der ‘Frankfurter Resolution’ die Forderung erhoben, die medizinische Nutzung von Cannabis zu erlauben. Heute - zehn Jahre später - ist die Erforschung des medizinischen Potenzials von Cannabis und einzelner Cannabinoide erheblich fortgeschritten und der medizinische Nutzen von Cannabinoiden bei einer Anzahl von Erkrankungen unbestritten. Es besteht die Möglichkeit, den Cannabiswirkstoff Dronabinol ärztlicherseits auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen, die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen jedoch meistens nicht erstattet. Viele Patienten, die sich das Medikament nicht leisten können und demzufolge auf die Selbstmedikation mit Cannabis ausweichen, sind weiterhin von Strafverfolgung bedroht. Einige wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, wenige von den Strafgerichten frei gesprochen.

Die Möglichkeit, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhalten zu können, hat an dieser unhaltbaren Situation leider nicht viel verändert. In der Erkenntnis, dass für viele schwer kranke Menschen Cannabisprodukte als Medizin hilfreich sind, sie jedoch aus sozialen Gründen (Kosten von Dronabinol) oder aufgrund bürokratischer Hürden (Ausnahmegenehmigung durch das BfArM) von ihnen nicht profitieren können, fordern die Unterzeichner die Bundesregierung bzw. den Bundestag auf:
1. dafür Sorge zu tragen, dass Dronabinol von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, wenn es in einer Indikation verschrieben wird, für die ein Nutzen von Dronabinol wissenschaftlich zu begründen ist,
2. Patienten, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung zu therapeutischen Zwecken verwenden, vor Strafverfolgung zu schützen,
3. die Erforschung des therapeutischen Potenzials von Cannabisprodukten zu fördern.”

Unterzeichner:
ADHS Deutschland e.V.
akzept e.V.
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Deutsche Epilepsievereinigung e.V.
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Deutsche Schmerzliga e.V.
Deutscher Patienten Schutzbund e.V.
Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e.V.
Interessenverband Tic & Tourette Syndrom e.V.
Polio Allianz e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin
Tourette-Gesellschaft Deutschland e.V.

Quelle: ACM

“Grüne Hilfe” kritisiert Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

2008-10-07 12:45 von admin

(openPR) - In einer Pressemitteilung kritisiert der Pressesprecher des „Grüne Hilfe-Netzwerk“ e.V., Jo Biermanski aus Alsfeld, die Ablehnung von Petitionen betreffs „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 19.Juni’08 (BT-Drucksache 16/9439):
Die Petenten kritisierten in ihren Eingaben, dass „Cannabis-KonsumentInnen auch ohne berauschte Teilnahme am Straßenverkehr mit Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis rechnen müssten. Es gefährde die Verkehrssicherheit, wenn Haschisch/ Marihuana-KonsumentInnen auch lange nach dem Konsum noch verkehrsrechtliche Maßnahmen zu befürchten hätten. So werde die Motivation, das Auto unter akuter Berauschung nicht zu nutzen, behindert.

Die Wirkung von Haschisch betrage nur 3-4 Stunden, entsprechende Anordnungen aber erfolgten noch bis zu 20 Stunden nach dem Konsum.“

Jo Biermanski erklärt hierzu, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Ablehnungsbegründung lediglich auf die geltende Rechtslage hingewiesen habe, ohne auf die Argumente der Petenten einzugehen. Von den entsprechenden PolitikerInnen aber müsse eingefordert werden können, dass sie die geltende Rechtslage hinterfragten und sich mit entsprechenden Argumenten auseinandersetzten. In seiner Stellungnahme weist Herr Biermanski auf ein Gutachten des nova-Instituts /Hürth zur „Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabisprodukten“ hin.

Zur Ablehnung der Weiterleitung der Petition an das Bundesministerium für Verkehr und an die Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis erklärte Dr.Franjo Grotenhermen von der „Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“: „Das Grundproblem bei dieser Sache ist die Ignorierung der wissenschaftlichen Datenlage. Aus den epidemiologischen Studien der vergangenen Jahre geht hervor, dass regelmäßiger Cannabiskonsum nicht mit einem erhöhten Risiko für die Verursachung von Unfällen assoziiert ist. Es gibt auch keine Anzeichen, nach denen niedrige THC-Konzentrationen von beispielsweise 5 ng/ml Blutserum mit einem erhöhten Unfallrisiko assoziiert sind. Bei diesem Thema geht es nicht um Straßenverkehrssicherheit sondern um Drogenpolitik.“

Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt äußerte in einer ersten Stellungnahme, „es sei schon eine ziemliche Farce, von den Betroffenen eine Zustimmung zur kostenpflichtigen MPU von mindestens 540 Eur zu verlangen und dies als “verwaltungsinternen” Vorgang zu bezeichnen. Die Cannabispolitik sei und bleibe irrational.“

Mit ignoranten Entscheidungen wie dem Abblocken der Petitionen zu „Cannabis und Straßenverkehr“ durch den Petitionsausschuss werde das Fahrerlaubnisrecht als „Strafmittel“ instrumentalisiert und missbraucht und Politikverdrossenheit vorangetrieben, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Grünen Hilfe.

Weitere Hintergründe auf den Webseiten der Grünen Hilfe, grüne-hilfe.de sowie in den aktuellen Artikeln des Deutschen Hanfverbands, hanfverband.de

* Jo Biermanski
* Adresse: Untere Fuldergasse 12, 36304 Alsfeld
* Fon: 06631 - 708 224
* Sprechzeiten: Dienstags und Donnerstags: 15.30 bis 17:30 Uhr
* eMail:

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Quelle: openpr.de