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Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Deutschland: Fehlende Kostenzusage für Dronabinol ist weiterhin akzeptierte Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ein Institut des Bundesgesundheitsministeriums, änderte im Juli 2008 ihre Hinweise für Patienten, die einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis stellen wollen. Die Anforderungen wurden darin verschärft. Das Gesundheitsministerium stellte nun klar, dass die ursprünglichen Regelungen gültig bleiben. Während in den neuen Hinweisen eine Weigerung der Krankenkasse, die Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol zu übernehmen, nicht länger erwähnt wird, stellte das Ministerium klar, dass eine solche Weigerung weiterhin als Grund für einen Antrag akzeptiert wird.

In einem Brief an den drogenpolitischen Sprecher der Grünen, Dr. Harald Terpe, schrieb die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merck, dass die “Hinweise zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung” im Juli 2008 neu formuliert worden seien. “Diese Neufassung erfolgte mit der Absicht, die Verständlichkeit für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen”, heißt es in dem Schreiben. “Da die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen von grundsätzlicher Bedeutung ist, wird dieser Aspekt im Rahmen der Prüfung der Anträge durch die Bundesopiumstelle gesondert berücksichtigt”, fährt der Brief fort. Es sei eine weitere Überarbeitung der Hinweise geplant. In einem Schreiben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, an den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Dr. Franjo Grotenhermen, wird diese Absicht bekräftigt. Aufgrund der Reaktionen vermutet die ACM, dass die Änderungen der Hinweise durch das BfArM im Juli 2008 ohne Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium erfolgten.

Quellen: Schreiben von Marion Caspers-Merck an Dr. Harald Terpe, Schreiben von Sabine Bätzing an Dr. Franjo Grotenhermen

1 Kommentar zu “Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis”

  1. uwe Schrieb

    heii zamme !! bin 47 jahre jung,hab krebs,hepa C,hiv positiv ! ohne thc könnt ich das alles nicht verkraften . alle meine ärzte geben mir recht . es geht mir gut mit “gras” aber scheiße ohne !!! brauche keine harten medis und kein psychologen ! aber geld wird oft knapp und die polizei schnuppert auch schon an der türe!! weiß nicht mehr wie lange so weiter geht ,bis wieder ein unheilbar kranker in knast muß….gruß an alle betroffenen und politiker in unserem sozialen land!!!!! gruß U.

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