Bundestag debattiert Antraege zur medizinischen Verwendung von Cannabis
Am 26. Juni diskutierte der Deutsche Bundestag zwei ähnliche Anträge der Grünen und der Linksfraktion zur medizinischen Verwendung von Cannabis, an der sich Redner aller fünf im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (Sozialdemokratische Partei), beteiligten. Am 15. Oktober 2008 soll im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung zum Thema stattfinden.
Die Reden von Detlef Parr (Freie Demokraten), Monika Knoche (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Grüne) beinhalteten klare Forderungen nach einer Verbesserung der Möglichkeiten zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten und einer Beendigung der Strafverfolgung von Schwerkranken. “Wir müssen den Betroffenen helfen, indem wir rechtliche Klarheit schaffen”, erklärte Herr Parr. Die beiden Vertreterinnen der Sozialdemokraten (Dr. Marlies Volkmer, Sabine Bätzing) zeigten immerhin Verständnis für das Leid der betroffenen Patienten, ohne jedoch eine Gesetzesänderung in Aussicht zu stellen. Die Vertreterin der Christdemokraten Maria Eichhorn redete im Wesentlichen am Thema vorbei und betonte die Gefahren des Cannabiskonsums bei Jugendlichen.
“Niemand von uns hat Zweifel daran, dass für viele Menschen Cannabis als Medizin hilfreich sein kann”, erklärte Frau Bätzing für die Bundesregierung. Sie wies jedoch darauf hin, dass eine Gesetzesänderung zugunsten der Patienten nicht in Frage komme, da “der therapeutische Nutzen von Cannabis - abgesehen von Dronabinol bei bestimmten Indikationsbereichen - bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist”. Daher werde es “dabei bleiben müssen, dass das BfArM auch weiterhin sorgfältig (…) die Unbedenklichkeit der therapeutischen Anwendung im konkreten Einzelfall prüft”, auch wenn das Antragsverfahren für alle Beteiligten “ungleich aufwändiger eingeschätzt” werde als eine Verschreibung eines Betäubungsmittels und den unter schwerwiegenden Krankheiten leidenden Patienten “kaum zuzumuten” sei. Bisher habe das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums 10 Patienten eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis erteilt und 32 Anträge abgelehnt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Protokoll der 172. Sitzung der 16. Wahlperiode vom 26. Juni 2008




