Cannabis Shops
Niederlande: Maastricht
Am 1. April erklärte ein Gericht in Maastricht eine städtische Anordnung, nach der Cannabis-Shops Ausländer als Kunden zurückweisen müssen, als unrechtmäßig. Franzosen, Belgier und Deutsche muss der Zugang nun erlaubt werden. Ein Unterschied nach dem Wohnort ist auf Grund des Verbots der Diskriminierung im Artikel 1 der Verfassung nicht erlaubt, wenn keine vernünftigen, objektiven Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen könnten. Der Richter erklärte jedoch, dass solche Gründe nicht vorlägen.
Quelle: NIC-News-Bulletin vom 2. April 2008

