Von wegen Recht auf Rausch
2007-12-29 Eine 28-jährige Frau wurde am 30.11.2007 wegen Besitz und Einfuhr von 5,2 Gramm Marihuana aus den Niederlanden vom Amtsgericht Nettetal zu einer Geldstrafe verurteilt.
Obwohl alle Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens vorlagen (geringe Menge zum Eigengebrauch von unter sechs Gramm, keine einschlägigen Vorstrafen, erstmalig auffällig wegen eins BtMG- Delikts, keine Abgabe an Minderjährige, kein Konsum […]

