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Entkriminalisierung von Cannabis für den Eigenbedarf unabhaengig von der Menge

Österreich: Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet die Konsequenzen des neuen Suchtmittelgesetzes. Obwohl er mehr als zehn Kilo Cannabiskraut geerntet hatte, ging ein Österreicher straffrei aus. Die Staatsanwaltschaft stellte kürzlich das Verfahren gegen den Mann unter einer Probezeit von zwei Jahren ein. Denn nach dem neuen Suchtmittelgesetz muss die Anklagebehörde von der Strafverfolgung zurücktreten (Diversion), wenn der Verdächtige das Suchtmittel “ausschließlich für den persönlichen Gebrauch” besessen hat. Sollte der Betroffene innerhalb der Probezeit erneut mit Cannabis erwischt werden, droht ihm allerdings eine Anklage, denn der Besitz von Cannabis ist auch unter dem neuen Gesetz nicht legal.

Bis zum Jahreswechsel war nach dem alten Gesetz die Verfahrenseinstellung nur möglich, wenn der Verdächtige eine “geringe Menge” besessen hatte - bei Cannabis waren dies, wie auch in Deutschland, Mengen im Gramm-Bereich. Das seit Anfang des Jahres bestehende Gesetz stellt nun nicht mehr auf eine bestimmte Menge, sondern nur noch auf die persönliche Verwendung ab. Im aktuellen Fall, bei dem der Betroffene ein angeblich “zufällig gefundenes” Hanffeld abgeerntet hatte, waren die Indizien für einen Drogenhandel nicht ausreichend. Grund für die Novelle des Suchtmittelgesetzes ist laut eines Mitarbeiters des Justizministeriums ein EU-Rahmenbeschluss über die Bekämpfung des Drogenhandels. Demnach seien die Gesetze gegen Dealer verschärft worden. Allerdings habe es auch einer stärkeren Abgrenzung des Handels gegenüber dem Besitz für den reinen Eigenbedarf bedurft.

Quelle: www.nachrichten.at vom 2. Juli 2008 

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