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	<title>Kommentare zu: Milde Strafe für Cannabisgärtnerin wegen Verbotsirrtum</title>
	<link>http://blog.flutschkopf.com/milde-strafe-fur-cannabisgartnerin-wegen-verbotsirrtum/</link>
	<description>Hanf Blog zum Thema Hanfzucht und Cannabis allgemein</description>
	<pubDate>Thu, 28 Aug 2008 07:28:16 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Silke</title>
		<link>http://blog.flutschkopf.com/milde-strafe-fur-cannabisgartnerin-wegen-verbotsirrtum/#comment-165</link>
		<dc:creator>Silke</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Mar 2008 11:46:36 +0000</pubDate>
		<guid>http://blog.flutschkopf.com/milde-strafe-fur-cannabisgartnerin-wegen-verbotsirrtum/#comment-165</guid>
		<description>Ich denke der Richter hat absolut richtig entschieden, denn hier handelt es sich um einen klaren Fall des vermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 S. 2 StGB. Ein Freispruch wäre nur bei einem unvermeidbaren Verbotsirrtum § 17 S. 1 StGB möglich gewesen, denn nur dann wäre die Schuld der Frau entfallen. Aber das hier ein "vermeitbarer" Verbotsirrtum vorliegt ist doch klar. Davon abgesehen, dass ein unvermeidbarer Verbotsirrtum so gut wie nie (!) angenommen wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke der Richter hat absolut richtig entschieden, denn hier handelt es sich um einen klaren Fall des vermeidbaren Verbotsirrtums nach § 17 S. 2 StGB. Ein Freispruch wäre nur bei einem unvermeidbaren Verbotsirrtum § 17 S. 1 StGB möglich gewesen, denn nur dann wäre die Schuld der Frau entfallen. Aber das hier ein &#8220;vermeitbarer&#8221; Verbotsirrtum vorliegt ist doch klar. Davon abgesehen, dass ein unvermeidbarer Verbotsirrtum so gut wie nie (!) angenommen wird.</p>
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