Notwehr oder überflüssige Messerstiche?

Artikel vom Dienstag, 22. Januar, 2008

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für einen Hanfshop-Besitzer, der zwei Räuber mit Messerstichen verletzt hat.

Weil er 2005 zwei jugendliche Hanfshop-Räuber mit einem Messer schwer verletzt hat, soll ein heute 34-jähriger Mann vier Jahre ins Gefängnis. Das Kreisgericht St. Gallen hat den Fall am Dienstag verhandelt. Das Urteil wird Ende Woche erwartet.
November 2005: Drei junge Männer, zwei von ihnen sind noch nicht volljährig, beschliessen, in der Stadt St. Gallen einen Hanfshop zu überfallen. Mit Messern bewaffnet und Masken auf dem Kopf schreiten sie zur Tat. Im Pausenraum des Hanfshops befinden sich der Besitzer und der ehemalige Inhaber, der sich gerade einen Joint gebaut hat.

Selber das Messer gezückt

Der ehemalige Inhaber wurde von einem jungen Räuber angehalten, auf dem Sofa im Pausenraum sitzen zu bleiben. Das tat dieser, bis ihm in den Sinn kam: «Dir zeig ich es». Er stiess den Räuber von hinten über den Verkaufstisch in den Laden. Es wurde laut. Panik kam auf. Da zückte auch der ehemalige Hanfshop-Besitzer ein Messer.
Er habe mit dem Messer herumgefuchtelt und die Räuber auf Distanz halten wollen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Dabei sei er nicht hinter dem Verkaufstisch hervogetreten. Er habe in Notwehr gehandelt. Einen der Räuber verletzte er mit einem Stich in den Bauch lebensbedrohlich, einen zweiten verletzte er am Oberarm.

Dilettanten am Werk

Für die Anklage war dieses Vorgehen unverhältnismässig, wie ihr Vertreter sagte. Der dilettantisch ausgeführte Raubüberfall sei abgeschlossen gewesen, und die Räuber hätten nur noch eines gewollt: raus. Die Beute, 300 Franken und 300 Gramm Hanf, hätten sie verstaut gehabt. Die Messerstiche seien überflüssig gewesen.
Dem widersprach der Verteidiger des Angeklagten. Der habe um sein Leben fürchten müssen. Ein medizinisches Gutachten zeige, dass der Mann die Räuber nicht von hinten niedergestochen habe, sondern ihnen Auge in Auge gegenübergestanden sei. Er habe der Situation entsprechend gehandelt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und Drogendelikten. Die drei Hanfshop-Räuber wurden bereits verurteilt.

Quelle: stadt24.ch

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