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und Materialien:

Groß angelegte Outdoor-Cannabisplantage entdeckt

2008-10-07 08:08 von admin

19.09.2008

Einen großen und gelungenen Schlag gegen die Drogenkriminalität können das Polizeikommissariat Stolzenau und die Nienburger Fahndungsgruppe der Polizei verbuchen. Nach einem Hinweis und dem Einsatz des Polizeihubschraubers stießen die Beamten im Bereich Leese, Oehmer Feld, auf zwei Cannabisplantagen, deren Ertrag auf einen Straßenverkaufswert von mindestens 100.000 Euro beziffert wird. Ende August ging bei der Polizei ein anonymer Hinweis auf eine Outdoorplantage in Leese, Oehmer Feld, westlich der Bundesstraße 215, ein.Plantage weg

“Dieser Bereich ist aufgrund des dicht bewachsenen Feucht- und Sumpfgebietes sehr schwer zugänglich, so dass wir die Marihuanaplantage zunächst nicht finden konnten”, erklärt Gerd Lohaus von der Stolzenauer Polizei. Erst nach dem Einsatz des Polizeihubschraubers konnte die Anbaufläche lokalisiert werden. Bei dem Flug wurde eine weitere Plantage, cirka 400 Meter von der ersten entfernt, festgestellt.

Die Ermittler mussten sich durch das unwegsame Gelände regelrecht durchkämpfen, um zu den Feldern zu gelangen. “Auf den Anbauflächen wuchsen und gedeihten etwa 400 Cannabispflanzen mit einer Höhe bis zu 2,50 Metern”, so der Kriminaloberkommissar. In einem Busch, unter einer Plane, fand die Polizei einen Trockungsplatz für die Pflanzen. Rund 150 Cannabispflanzen waren bereits abgeerntet.

Über mehrere Tage observierten die Polizeikräfte das Gebiet. Am vergangenen Mittwoch, 10.09.08, konnten die Fahnder zugreifen und einen 27-Jährigen festnehmen. Der Petershagener ist der Polizei kein Unbekannter und hat bereits Erkenntnisse auf dem Betäubungsmittelsektor. Die Ermittlungen zu möglichen Mittätern und Abnehmern dauern an.

Durch Kräfte der Bereitschaftspolizei Hannover wurden die Felder abgeerntet und die Pflanzen anschließend der Vernichtung zugeführt. “Der Ertrag beider Plantagen dürfte über 15 Kilogramm Marihuana bei einem Straßenverkaufswert von mindestens 100.000 Euro liegen”, resümiert Gerd Lohaus abschließen.

Plantage weg

Plantage weg

AUFRUF ZUR TEILNAHME AN VERHANDLUNG WG. HANF-SPEISEOEL-BESITZ

2008-09-26 21:25 von admin

Angeklagt ist der Liedermacher und Hanfaktivist Floh Söllner, und zwar wegen dem Bestiz von (haltet euch fest!!!) 118 gr. Hanf-Speiseöl aus dem Bio-Laden!!! (THC-Gehalt 0,13%….kein Scherz!).

Jeder der möchte ist dazu aufgefordert, zur Verhandlung eine Flasche Hanf-Speiseöl mitzubringen, um dem Gericht die Hirnrissigkeit seiner Anklage zu demonstrieren. Termin ist Dienstag, der 30. September um 14:00 auf dem Amtsgericht Hersbruck. Aktivisten und Presse sind ausdrücklich willkommen!
Bitte sendet diese Mail an alle eure Bekannten weiter, damit wir möglichst viele Leute bewegen können. Kommet zu Hauf, und zeigt den Hanfverfolgern, dass wir uns die Repressionen nicht länger gefallen lassen. Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an:
Söllner Florian (masalander@yahoo.de)

Quelle:  gruene-hilfe.de

Schweizer Schueler kiffen sich in die vordersten Raenge

2008-09-26 19:46 von admin

Das Image der Schweizer Jugendlichen als Rauschtrinker und Vielraucher ist laut einer Studie falsch. Nur Kiffen lieben sie mehr als ihre Peers in anderen Ländern. Ein Drittel aller Schweizer Schüler hat schon einmal gekifft.

Schweizer Jugendliche sind im internationalen Vergleich Meister im Kiffen: 31 Prozent der Schüler haben schon einmal gekifft. Im weltweiten Schnitt sind dies nur 18 Prozent.
Den Schweizer Jugendlichen darf aber punkto Zigaretten und Alkohol ein Kränzchen gewunden werden: Wie die Schweizerische Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme (SFA) mitteilt, ist der regelmässige Alkohol- und Tabakkonsum von Schweizer 11- bis 15-Jährigen tiefer als im Durchschnitt der Länder in Europa und Nordamerika.

Zu diesem Schluss komme internationale Schülerbefragung, welche das Europa-Büro der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Universität Edinburgh kürzlich für die Jahre 2002 bis 2006 veröffentlichte. Aus dieser geht weiter hervor, dass die Raucherraten in den meisten der untersuchten 41 Länder zurückgehen. Beim Alkoholkonsum hingegen ist die Entwicklung uneinheitlich.

Situation in der Schweiz

In der Schweiz nimmt der Konsum von Tabak, Alkohol und Cannabis von 15-Jährigen seit 2002 ab. Beim Alkohol sei der Rückgang unter Schweizer Schülern sogar «beachtlich», schreibt die SFA. So lag die Schweiz bezüglich «Trunkenheitserlebnissen» von Jugendlichen im unteren Viertel des Ländervergleichs. Hier zu Lande gaben nur 23 Prozent der 15-Jährigen an, mindestens zwei Mal in ihrem Leben betrunken gewesen zu sein. Im internationalen Durchschnitt sind es 33 Prozent. Punkto rauchenden Teenagern figuriert die Schweiz im unteren Drittel der Länder: Im Jahr 2002 rauchten 23 Prozent der Schweizer Jugendlichen mindestens wöchentlich, international waren es im Schnitt 24 Prozent. Vier Jahre später rauchten in der Schweiz nur noch 15 Prozent der 15-Jährigen wöchentlich. Im Durchschnitt aller Länder waren es 19 Prozent.

Kiffen im Vormarsch

Als Vorbild dürfe sich die Schweiz deshalb dennoch nicht darstellen: «Die jüngste Entwicklung ist positiv. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass immer noch zu viele Jugendliche trinken, rauchen und kiffen,» wird SFA-Direktor Michel Graf zitiert. Gerade beim Kiffen lägen die Schweizer Teenager noch in den vorderen Rängen. So haben laut SFA 31 Prozent der hiesigen Schüler schon einmal gekifft. In allen anderen Ländern taten dies im Schnitt nur 18 Prozent.

Das weniger häufige Rauchen der Schweizer Jugendlichen führt die SFA unter anderem auf die Anti-Rauch-Kampagnen und Rauchverbote zurück. Der geringere Alkoholkonsum hänge wohl mit der intensiven Diskussion über das Rauschtrinken zusammen sowie mit den eingeführten Steuern auf Alcopops und den Verkaufsverboten an Jugendliche in Läden.

Quelle:  AP, 20min.ch

Marihuana nur für Muemmelmaenner angebaut?

2008-09-25 23:35 von admin

Rheine. Marihuana für Mümmelmänner: Das ist die Geschichte, die eine 41-jährige Rheinenserin am Dienstag vor Gericht erzählte. Gegen ihre innere Unruhe wollte sich die nicht praktizierende Heilpraktikerin als Medikament Marihuana verordnen. Dummerweise habe sie im Coffeeshop in Enschede nur männliche Samen bekommen.

Die - so berichtete sie vor Gericht - seien aber untauglich für die Herstellung von Cannabis. Also habe sie die Körner im Garten verstreut - nicht zur Gewinnung von Cannabis, sondern als Futtermittel für ihre Kaninchen. Wie die Mümmelmänner auf die Marihuana-Mahlzeit reagierten, wurde vor dem Schöffengericht allerdings nicht diskutiert.

„Die klassische Anbauweise von Rauschgift,“ sagte Richter Büssemaker, vor dem sich die 41-Jährige wegen Anbaus und Besitzes von Marihuana verantworten musste
Die Heilprakterin berichtete weiter, dass sie seit ihrer Kindheit an Unruhezuständen leide und diese immer falsch bekämpft habe, mal mit exzessivem Alkoholkonsum, aber auch mit Marihuana-Joints. Sie sei von Arzt zu Arzt gereist, niemand habe ihr helfen können. Bis 2004 ein ADHS-Syndrom bei ihr diagnostiziert und sie medikamentös eingestellt worden sei. Seitdem gehe es ihr wesentlich besser, sie trinke auch nicht mehr. Zuvor sei sie einige Male wegen psychischer Ausnahmesituationen in stationärer Behandlung gewesen. „Ich hatte auch oft Ausraster gegenüber den Kindern, die ich sehr bereut habe.“ Sie wollte immer eine gute Mutter sein und habe Wege gesucht, ruhiger zu werden, meistens jedoch die falschen. Einmal ist sie wegen einer Trunkenheitsfahrt vorbestraft. Sie habe sich bei dem Marihuana-Anbau nichts gedacht: „Weil es sich ja nur um männliche Pflanzen handelte.“

Das alles kam ans Licht, weil Drogenkonsumenten den Stoff gerochen und an ihrem Haus geklingelt hatten. Die 22-jährige Tochter öffnete die Tür und stand vor zwei Erpressern, die sie aufforderten, das „Gras“ abzuernten und an sie auszuliefern. Ansonsten wollten sie sie anzeigen. Wie es zur Anzeige kam, ist nicht bekannt. Die Erpresser sind inzwischen verurteilt. Am Dienstag kam die 41-Jährige mit vier Monaten auf Bewährung und 60 Sozialstunden sehr glimpflich davon.

VON MONIKA KOCH

Quelle: borkenerzeitung.de

Spice - Psycho-Droge überschwemmt Nuernberg

2008-09-25 10:00 von admin

NÜRNBERG: Die Zahlen sind alarmierend: 14 Menschen sind heuer allein in Nürnberg bereits an einer Überdosis Drogen gestorben. Jetzt überschwemmt auch noch eine neue Mode-Droge die Stadt. Und die ist frei verkäuflich! Ihr harmloser Name: „Spice“ (engl. für Gewürz). Eine Kräutermischung, die offiziell ein „Räucherwerk“ sein soll – erhältlich ab 15 Euro.

In „Spice“ enthalten sind so klangvolle Zutaten wie Blaue Lotusblume, Maconha Brava (auch genannt falsches Marihuana) oder das Kraut Sibirischer Löwenschwanz. Und sieht man sich in einschlägigen Internet-Foren um, ist schnell klar: Wer „Spice“ kauft, zündet es kaum für ein besseres Raumklima an. Sondern raucht es – und erzielt damit einen ähnlichen Effekt wie beim Marihuana Rauchen. So schreibt z. B. „sepp!!“ auf „kifferforum.com“: „Es gibt was neues auf dem Markt - so was habt ihr noch nicht gesehen. Es kommt locker an gutes Gras ran, und man kann es legal kaufen.“

In England wird Spice bereits in Joints gerollt

Während „Spice“ in England in bereits fertig gerollten Joints erhältlich ist, verkauft es Joachim Bevendorf, Inhaber vom Hempshop „Holzkopf“ in der Albrecht-Dürer-Straße, ausdrücklich als „Räucherwerk“: „So ist es gekennzeichnet“, betont er und weist auf den Warnhinweis auf der Packung hin: „,Nicht zum Verzehr geeignet’, steht da.“ Er bekennt: „Die Nachfrage ist sehr groß. Fast täglich rufen Leute deswegen an.“
Experte Klaus Thieme von der Drogenhilfe „Mudra“ kennt „Spice“ bereits. „Wir haben einige Konsumenten in der Beratung.“ Er warnt: „Spice, Räucherwerk, das klingt harmlos und nach Öko. Doch wie diese Kräuter angebaut werden, welche Mischungen tatsächlich vorliegen, und welche Langzeitfolgen das Rauchen dieser Substanzen mit sich bringt, ist noch völlig unbekannt.“

Und doch ist „Spice“ frei verkäuflich – weil keiner der einzelnen Inhaltsstoffe unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. „Sogar in Mutters Vorgarten wachsen Pflanzen, die einen Rausch verursachen“, erklärt Thieme. Auch Polizeisprecher Rainer Seebauer räumt ein: „Was nicht im Betäubungsmittelgesetz verankert ist, ist eben legal. ,Spice’ war uns bislang jedenfalls kein Begriff.“

Kiffen gilt als Kavaliersdelikt

Bei vielen gilt Kiffen als Kavaliersdelikt. „Prima“, denken sich da jetzt viele, mit Spice wird’s sogar erlaubt. Doch vom bedenkenlosen Konsum der Psycho-Droge raten die von uns befragten Experten eindringlich ab. Auch in der Szene gibt’s schon Zweifel. So schreibt „kleinerkiffer84“ auf salvia-community.net: „Man munkelt, dass die Wirkung von Spice von einer unbekannten chemischen Droge ausgelöst wird. Ist so ein Gerücht…“ Kathrin Esberger

Quelle:  abendzeitung.de

Gerauchter Cannabis wirksam gegen neuropathische Schmerzen von HIV-Patienten

2008-09-13 19:20 von admin

Forscher an der Universität von Kalifornien in San Diego (USA) untersuchten die Wirkungen von gerauchtem Cannabis bei HIV-Patienten, die an neuropathischen Schmerzen litten. Alle Patienten erlebten Schmerzen, obwohl sie Schmerzmedikamente einnahmen. Von 34 Personen, die eingeschlossen wurden, beendeten 28 die Plazebo-kontrollierte Studie. Die Teilnehmer erhielten fünf Tage lang viermal täglich sowohl Cannabiszigaretten mit einem Dronabinol-Gehalt zwischen 1 und 8 Prozent als auch Plazebozigaretten. Beide Behandlungsphasen waren durch zwei Wochen ohne Medikation unterbrochen. Am ersten Tag jeder Behandlungsphase wurde die passende Dosis bestimmt, indem mit einer Zigarette, die vier Prozent Dronabinol enthielt, begonnen und dann je nach Nebenwirkungen und Schmerzlinderung schrittweise reduziert oder gesteigert wurde. Die 34 Patienten nahmen ihre aktuelle Schmerzmedikation während der gesamten Studie weiterhin ein, darunter 22, die Opiate, und 21, die Antikonvulsiva einnahmen.

Die Schmerzlinderung war nach der so genannten DDS (Descriptor Differential Scale) durch Cannabis signifikant größer als durch Plazebo. Während der Cannabisphase erzielten 46 Prozent der 28 Patienten, die die Studie beendeten, eine Schmerzlinderung um mehr als 30 Prozent, verglichen mit 18 Prozent während der Plazebophase. Während der Cannabisbehandlungswoche benötigten die meisten Personen Cannabis mit einem THC-Gehalt von 2 Prozent (n = 9) oder 4 Prozent (n = 10), während die meisten Teilnehmer in der Plazebowoche bis zur nominalen THC-Maximaldosis von 8 Prozent (n = 26) steigerten. Nebenwirkungen waren im Allgemeinen leicht bis mäßig stark, zwei Personen erlitten jedoch starke Nebenwirkungen. Die Autoren folgerten, dass “gerauchter Cannabis im Allgemeinen gut toleriert und wirksam war, wenn er bei Patienten mit medizinisch refraktären Schmerzen wegen einer HIV-DSPN [distal sensorisch dominierende Polyneuropathie] einer gleichzeitig stattfindenden analgetischen Therapie hinzugefügt wird”.

Quelle: Ellis RJ, Toperoff W, Vaida F, van den Brande G, Gonzales J, Gouaux B, Bentley H, Atkinson JH. Smoked medicinal cannabis for neuropathic pain in HIV: a randomized, crossover clinical trial. Neuropsychopharmacology, 6. August 2008 (elektronische Veröffentlichung vor dem Druck)

Neumexiko arbeitet an Regelungen für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke

2008-09-13 19:15 von admin

Das Gesundheitsministerium von Neumexiko kündigte am 24. Juli an, dass es am 8. September eine öffentliche Anhörung durchführen werde, um eine Möglichkeit für Kommentare zu Richtlinien zu schaffen, die Regeln für Ausweiskarten von Patienten und ein reguliertes System für die Lizenzierung, Verteilung und Herstellung von medizinischem Cannabis aufstellen. Das staatliche Gesetz, das im Juli 2007 in Kraft trat, erlaubt die medizinische Verwendung von Cannabis bei schweren Erkrankungen. Bisher hat das Ministerium 169 Personen die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt.

Neumexiko sei vorsichtig bei der Entwicklung seiner Regelungen vorgegangen, weil kein anderer Staat Regeln für ein Verteilungs- und Produktionssystem entwickelt habe, erklärte Dr. Alfredo Vigil vom Gesundheitsministerium. Der Staat schlägt zwei Arten von lizenzierten Produzenten vor: ein qualifizierter Patient, der bis zu vier reife Pflanzen nur für den Eigenbedarf anbauen darf, und eine nicht profitorientierte private Institution, die eine Anlage mit gleichzeitig bis zu 95 reifen Pflanzen und Sätzlingen betreibt. Die Regelungen umfassen Maßnahmen zur Verhinderung nicht autorisierten Cannabiskonsums durch Überprüfung des kriminellen Hintergrunds der Antragsteller sowie Sicherheitsmaßnahmen für die Anlagen.

Quelle: Associated Press von 24. Juli 2008

Barack Obama koennte strafrechtliche Maßnahmen der Bundesbehoerden in Staaten mit medizinischen Cannabisgesetzen beenden, wenn er zum Praesidenten gewaehlt wird

2008-09-13 19:11 von admin

Nach einem Bericht des San Francisco Chronicle ist Senator Barack Obama ein zunehmend deutlicher Unterstützer der Beendigung bundesbehördlicher Interventionen und der Möglichkeit, Staaten ihre eigenen Regeln festlegen zu lassen, geworden, wenn es sich um medizinischen Cannabis dreht. Seine demokratische Rivalin, Senatorin Hillary Clinton, ist weniger deutlich und schwächte jüngst ein Versprechen, bundesbehördliche Razzien in Staaten mit medizinischen Cannabisgesetzen zu stoppen, das sie zu Beginn ihrer Kampagne gegeben hatte, ab. Senator John McCain von der republikanischen Partei hat sich in dieser Frage vor- und zurückbewegt. Er versprach einem medizinischen Cannabispatienten bei einem Kampagnenaufenthalt, dass schwerkranke Patienten unter einer McCain-Administration niemals verhaftet würden, unterstützte jedoch schließlich das Vorgehen der Bush-Administration mit Razzien und strafrechtlicher Verfolgung.

Auf kürzlich gestellte Fragen des San Francisco Chronicle zu Staaten, die die medizinische Verwendung von Cannabis legalisiert haben, an die drei Bewerber, antwortete nur die Obama-Kampagne. Der Sprecher der Kampagne Ben LaBolt erklärte: “Obama unterstützt die Rechte von Staaten und lokalen Regierungen, diese Wahl zu treffen - obwohl er denkt, dass medizinisches Marihuana wie andere Medikamente den Regelungen der US Food and Drug Administration [US-amerikanische Arzneimittelbehörde] unterliegen sollte.” Er erklärte, dass die FDA überprüfen sollte, wie Cannabis nach dem Bundesgesetz geregelt ist, während es den Staaten freigestellt sein sollte, den eigenen Kurs festzulegen. LaBolt sagte zudem, dass Obama die Razzien der Bundesdrogenbehörde DEA gegen Versorgungsstellen für medizinischen Cannabis in Staaten mit ihren eigenen Gesetzen beenden würde. Senator Obama wurde daraufhin in einer Presseerklärung des republikanischen nationalen Komitees angegriffen, in der es heißt, dass seine Position zu Razzien der DEA an der Kandidatur von Obama “ernsthafte Zweifel verursacht”.

Quellen: San Francisco Chronicle vom 12. Mai 2008, Presseerklärung des RNC vom 14. Mai 2008

Bundestag debattiert Antraege zur medizinischen Verwendung von Cannabis

2008-09-13 18:55 von admin

Am 26. Juni diskutierte der Deutsche Bundestag zwei ähnliche Anträge der Grünen und der Linksfraktion zur medizinischen Verwendung von Cannabis, an der sich Redner aller fünf im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (Sozialdemokratische Partei), beteiligten. Am 15. Oktober 2008 soll im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung zum Thema stattfinden.

Die Reden von Detlef Parr (Freie Demokraten), Monika Knoche (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Grüne) beinhalteten klare Forderungen nach einer Verbesserung der Möglichkeiten zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten und einer Beendigung der Strafverfolgung von Schwerkranken. “Wir müssen den Betroffenen helfen, indem wir rechtliche Klarheit schaffen”, erklärte Herr Parr. Die beiden Vertreterinnen der Sozialdemokraten (Dr. Marlies Volkmer, Sabine Bätzing) zeigten immerhin Verständnis für das Leid der betroffenen Patienten, ohne jedoch eine Gesetzesänderung in Aussicht zu stellen. Die Vertreterin der Christdemokraten Maria Eichhorn redete im Wesentlichen am Thema vorbei und betonte die Gefahren des Cannabiskonsums bei Jugendlichen.

“Niemand von uns hat Zweifel daran, dass für viele Menschen Cannabis als Medizin hilfreich sein kann”, erklärte Frau Bätzing für die Bundesregierung. Sie wies jedoch darauf hin, dass eine Gesetzesänderung zugunsten der Patienten nicht in Frage komme, da “der therapeutische Nutzen von Cannabis - abgesehen von Dronabinol bei bestimmten Indikationsbereichen - bis heute nicht eindeutig wissenschaftlich nachgewiesen ist”. Daher werde es “dabei bleiben müssen, dass das BfArM auch weiterhin sorgfältig (…) die Unbedenklichkeit der therapeutischen Anwendung im konkreten Einzelfall prüft”, auch wenn das Antragsverfahren für alle Beteiligten “ungleich aufwändiger eingeschätzt” werde als eine Verschreibung eines Betäubungsmittels und den unter schwerwiegenden Krankheiten leidenden Patienten “kaum zuzumuten” sei. Bisher habe das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums 10 Patienten eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis erteilt und 32 Anträge abgelehnt.

Quelle: Deutscher Bundestag, Protokoll der 172. Sitzung der 16. Wahlperiode vom 26. Juni 2008 

Langzeitiger starker Cannabiskonsum könnte zwei wichtige Gehirnregionen schrumpfen lassen

2008-09-13 18:52 von admin

Nach Forschung einer australischen Arbeitsgruppe könnte starker langzeitiger Cannabiskonsum zwei Gehirnregionen (Hippocampus und Amygdala), die reich an Cannabinoidrezeptoren sind, schrumpfen lassen. Die Wissenschaftler hatten Aufnahmen des Gehirns von 15 Cannabiskonsumenten (mittleres Alter: 39,8 Jahre), die mindestens 10 Jahre lang (durchschnittlich 19,7 Jahre) täglich mindestens 5 Cannabiszigaretten konsumiert hatten mit 16 Nichtkonsumenten (mittleres Alter: 36,4 Jahre) verglichen. In der Cannabisgruppe war das Volumen des Hippocampus im Durchschnitt 12 Prozent und das Volumen der Amygdala im Durchschnitt 7 Prozent kleiner. Der Hippocampus spielt eine wichtige Rolle beim Gedächtnis und bei Emotionen, und die Amygdala spielt eine wichtige Rolle bei Angst und Aggressionen. Die Cannabiskonsumenten wiesen zudem häufiger geringe Anzeichen psychotischer Störungen auf.

Der Artikel erzielte viel Aufmerksamkeit in den Medien. Kritiker wiesen darauf hin, dass diese Forschung nur mit wenigen Teilnehmern durchgeführt worden sei, und dass die große Mehrheit der Cannabiskonsumenten nicht solche starken Konsumraten aufwiesen. Frühere Forschung durch Wissenschaftler der Harvard-Universität in Boston (USA) aus dem Jahr 2005 hatte keine Unterschiede des durchschnittlichen Volumens des Hippocampus bei 22 langzeitigen starken Cannabiskonsumenten und 26 Nichtkonsumenten gefunden. Die Forscher der neuen Studie räumten ein, dass ihre Untersuchung nicht beweise, dass Cannabis und nicht ein anderer Faktor die Unterschiede erklärt. Forschungsleiter Dr. Murat Yucel erklärte jedoch, dass die Befunde sicherlich nahe legten, das Cannabis die Ursache war.

Quellen: Reuters vom 2. Juni 2008; Yucel M, Solowij N, Respondek C, Whittle S, Fornito A, Pantelis C, Lubman DI. Regional Brain Abnormalities Associated With Long-term Heavy Cannabis Use. Arch Gen Psychiatry 2008;65(6):694-701. 

Die medizinische Verwendung von Cannabinoiden verursacht keine Zunahme schwerer unerwuenschter gesundheitlicher Ereignisse

2008-09-13 18:49 von admin

Forscher vom Gesundheitszentrum der McGill-Universität, der McGill-Universität in Montreal und der Universität von British Columbia in Vancouver (Kanada) erklärten, dass die Verwendung von Medikamenten auf Cannabinoidbasis zunimmt, und dass dies auch für Besorgnisse hinsichtlich ihres Potenzials zur Verursachung von “unerwünschten Ereignissen” gelte. Dr. Mark Ware vom Gesundheitszentrum der McGill-Universität erklärte, dass ihre Analyse über 31 verschiedene klinische Studien zu Cannabinoid-Medikamenten, die in den Jahren 1966 bis 2007 durchgeführt worden waren, berichtet. Unerwünschte Ereignisse wurden entweder als schwer oder nicht schwer eingeteilt, wobei schwere unerwünschte Ereignisse als solche, die zu Tod, Krankenhausaufenthalt oder Invalidität führen, definiert wurden.

“Insgesamt fanden wir im Vergleich mit Patienten in den Kontrollgruppen eine Zunahme der Zahl nicht-schwerer unerwünschter Ereignisse bei Patienten, die mit Cannabinoiden behandelt wurden, um 86 Prozent”, erklärte Ware in einer Stellungnahme. “Die Mehrzahl der Ereignisse waren hinsichtlich der Schwere leicht bis mäßig stark.” Die meisten beobachteten nicht-schweren Ereignisse betrafen Schwindel und Müdigkeit, erklärten die Forscher. Die Ergebnisse wurden in der Zeitschrift der kanadischen Ärztegesellschaft veröffentlicht und sind inklusive eines Kommentars durch australische Forscher online verfügbar.

Quellen: UPI vom 17. Juni 2008, Wang T, Collet JP, Shapiro S, Ware MA. Adverse effects of medical cannabinoids: a systematic review. CMAJ 2008;178(13):1669-78; Degenhardt L, Hall WD. The adverse effects of cannabinoids: implications for use of medical marijuana. CMAJ 2008;178(13):1685-6. 

Entkriminalisierung von Cannabis für den Eigenbedarf unabhaengig von der Menge

2008-09-13 18:46 von admin

Österreich: Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet die Konsequenzen des neuen Suchtmittelgesetzes. Obwohl er mehr als zehn Kilo Cannabiskraut geerntet hatte, ging ein Österreicher straffrei aus. Die Staatsanwaltschaft stellte kürzlich das Verfahren gegen den Mann unter einer Probezeit von zwei Jahren ein. Denn nach dem neuen Suchtmittelgesetz muss die Anklagebehörde von der Strafverfolgung zurücktreten (Diversion), wenn der Verdächtige das Suchtmittel “ausschließlich für den persönlichen Gebrauch” besessen hat. Sollte der Betroffene innerhalb der Probezeit erneut mit Cannabis erwischt werden, droht ihm allerdings eine Anklage, denn der Besitz von Cannabis ist auch unter dem neuen Gesetz nicht legal.

Bis zum Jahreswechsel war nach dem alten Gesetz die Verfahrenseinstellung nur möglich, wenn der Verdächtige eine “geringe Menge” besessen hatte - bei Cannabis waren dies, wie auch in Deutschland, Mengen im Gramm-Bereich. Das seit Anfang des Jahres bestehende Gesetz stellt nun nicht mehr auf eine bestimmte Menge, sondern nur noch auf die persönliche Verwendung ab. Im aktuellen Fall, bei dem der Betroffene ein angeblich “zufällig gefundenes” Hanffeld abgeerntet hatte, waren die Indizien für einen Drogenhandel nicht ausreichend. Grund für die Novelle des Suchtmittelgesetzes ist laut eines Mitarbeiters des Justizministeriums ein EU-Rahmenbeschluss über die Bekämpfung des Drogenhandels. Demnach seien die Gesetze gegen Dealer verschärft worden. Allerdings habe es auch einer stärkeren Abgrenzung des Handels gegenüber dem Besitz für den reinen Eigenbedarf bedurft.

Quelle: www.nachrichten.at vom 2. Juli 2008 

Kostenlose und anonyme Untersuchung von Cannabis auf Blei in Zuerich

2008-09-13 17:26 von admin

Nach einem Bericht des Tagesanzeiger (Schweiz) besteht seit einigen Tagen die Möglichkeit, in einem Züricher Pilotprojekt Cannabis auf das Vorkommen von Blei zu untersuchen. In dem Artikel heißt es:

“Seit gestern Abend können Kiffer ihren Stoff in Zürich anonym und kostenlos testen lassen. Mit dem Pilotprojekt soll geprüft werden, ob bleiversetztes Gras aus Deutschland in die Schweiz gelangt ist.
Was genau ist eigentlich im Hasch drin? Wer sich diese Frage stellt, kriegt im Drogeninformationszentrum Zürich DIZ eine Antwort. Dort können Kiffer seit gestern Abend, 17.30 Uhr im Rahmen eines einmonatigen Pilotprojekts ihren Stoff kostenlos und anonym testen lassen.
Es sind die ersten Tests dieser Art im Kanton. Dabei steht allerdings nicht die Höhe des THC-Gehalts im Vordergrund. ‘Das THC testen wir überhaupt nicht. Wir wollen herausfinden, ob Fremdstoffe und Verunreinigungen im Cannabis vorhanden sind, die gefährlich sein können’, sagt Donald Ganci, Leiter des Zürcher Jugendberatung Streetwork, der das DIZ angegliedert ist.
Anlass für das neue Angebot sind Fälle von bleiverseuchtem Cannabis, welche in Deutschland aufgetreten sind und bei Kiffern zu Vergiftungen geführt haben. In der Folge fragte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Sozialdepartement der Stadt Zürich an, ob das DIZ Cannabis-Tests anbieten könne, um mögliche Verunreinigungen rasch zu erkennen. Alarm schlagen wollen die Fachleute deswegen aber noch nicht. ‘Ob wir auf diesem Weg tatsächlich bleihaltigen Haschisch finden werden, ist schwer zu sagen. Auch lässt sich nicht abschätzen, wie viele Personen unser neues Angebot nutzen werden’, betont Ganci.”

Quelle: Tagesanzeiger vom 3. September 2008

Der medizinische Bedarf an Dronabinol bzw. Cannabis in Deutschland

2008-09-13 17:20 von admin

Die ACM hat in einer Stellungnahme im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 Schätzungen zum Bedarf an Dronabinol bzw. an Cannabis in Deutschland veröffentlicht.

Dronabinol:

Jährlich werden von zwei Unternehmen in Deutschland für die Abgabe in deutschen Apotheken etwa 7 kg Dronabinol hergestellt. Hinzu kommen weniger als 0,5 kg an importiertem Dronabinol. Bei einem angenommenen Tagesbedarf von 15 mg Dronabinol werden jährlich von einem Patienten etwa fünf Gramm Dronabinol benötigt, sodass unter dieser Annahme mit 7,5 kg Dronabinol etwa 1500 Patienten kontinuierlich versorgt werden können. Dies entspricht etwa 0,0019 % der Bevölkerung (Deutschland: 80 Millionen Einwohner) oder 19 Patienten pro 1 Million Einwohner.
Der Dronabinol-Verbrauch in den USA belief sich im Jahr 2003 auf 135 kg, im Jahr 2004 auf 180 kg und im Jahr 2005 auf 312,5 kg, sodass unter der Annahme eines Jahresbedarfs von fünf Gramm pro Patient und den Verbrauchsdaten von 2005 (312,5 kg) 62.500 Patienten versorgt werden können. Dies entspricht etwa 0,021 % der Bevölkerung (USA: 290 Millionen Einwohner) oder 210 Patienten pro 1 Million Einwohner.
Die Versorgung der US-amerikanischen Patienten mit Dronabinol ist damit mehr als zehnmal so gut wie die Versorgung deutscher Patienten. Um eine gleiche Versorgungsdichte wie in den USA zu erzielen, müssten nicht 7,5, sondern 80 kg Dronabinol von deutschen Apotheken abgegeben werden, um 16.000 Patienten versorgen zu können. Unter der Annahme, dass in Deutschland der gleiche medizinische Bedarf an Dronabinol besteht wie in den USA, gibt es in Deutschland eine erhebliche Unterversorgung mit dem Medikament.

Cannabis:

In Kanada und 12 Staaten der USA ist die medizinische Verwendung von Cannabis mit einer ärztlichen Empfehlung bzw. Verordnung erlaubt. In einigen Staaten der USA müssen sich die Patienten bei den jeweiligen staatlichen Gesundheitsministerien registrieren lassen, um von der Strafverfolgung ausgenommen zu werden. In Kanada werden Erlaubnisse durch das Gesundheitsministerium erteilt.
In Kanada (Einwohnerzahl: 33 Millionen) besitzen 2432 Personen eine Erlaubnis zum Besitz von getrocknetem Marihuana nach den Marihuana Medical Access Regulations (MMAR) sowie 1692 Personen eine Erlaubnis zum Anbau von Marihuana für medizinische Zwecke für sich selbst oder einen bestimmten Patienten (Stand: Februar 2008). Danach besitzen 0,0074 % der Bevölkerung oder 74 von 1 Million eine Erlaubnis zum Besitz von Cannabis für medizinische Zwecke. Nach Umfragen verwenden die meisten Patienten in Kanada Cannabis ohne eine entsprechende Erlaubnis des Gesundheitsministeriums, da die medizinische Verwendung von Cannabis im Allgemeinen nicht strafrechtlich verfolgt wird.
Darüber hinaus besteht in Kanada für Ärzte die Möglichkeit zur Rezeptierung von Nabilon, Dronabinol und des Cannabisextraktes Sativex(r).
In Oregon dürfen 19.646 Personen Cannabis für medizinische Zwecke besitzen (Stand: 1. Juli 2008). Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von 3,4 Millionen 0,58 % der Bevölkerung oder 5800 von 1 Million. Danach verwenden zwischen etwa 0,01 und 0,5 % der Bevölkerung Cannabis aus medizinischen Gründen oder würden ihn verwenden, wenn dies möglich wäre, was für Deutschland 8000 bis 400.000 Patienten entspricht.

Die vollständige Stellungnahme sowie die Quellen zu den quantitativen Angaben finden sich unter:
http://www.cannabis-med.org/german/erklaerung_2008.pdf

Psychosen

2008-09-13 16:46 von admin

Spanische Forscher untersuchten die Wirkungen von Cannabiskonsum auf das Alter beim Ausbruch einer Psychose bei 131 Patienten mit einer ersten psychotischen Episode, die in ein Krankenhaus eingewiesen worden waren. Bei Cannabiskonsumenten setzte die Psychose signifikant früher ein als bei Nichtkonsumenten und dieser Effekt war dosisabhängig und nicht durch den Konsum anderer Drogen erklärbar.

Quelle: González-Pinto A, et al. J Clin Psychiatry, 29. Juli 2008 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck)