Legaler Cannabisanbau für Selbstversorger gefordert

2008-03-20 21:24 von admin

Meldung des DHV vom 20. 02. 2008

Ende Januar führte die Polizei eine spektakuläre Aktion gegen den illegalen Anbau von Cannabis durch. Ziel der mehr als 1600 beteiligten Beamten waren 214 Kunden eines Aachener Growshops. Die Staatsanwaltschaft vermutete bei den Durchsuchungsopfern “professionelle Cannabisplantagen” und sprach von einem “bundesweiten Schlag gegen die Rauschgiftkriminalität”.

In Wahrheit war der 28.01.2008 ein guter Tag für die Mafia! Statt die “Organisierte Kriminalität” zu bekämpfen und Profi-Cannabis-Produzenten zu erwischen, trafen die Polizisten nämlich fast nur auf “kleine Fische”, die Cannabis lediglich für den eigenen Bedarf anbauten und sich jetzt wieder auf dem Schwarzmarkt versorgen müssen. Nun fordert der DHV in einer Protestaktion “Homegrower entkriminalisieren - Schwarzmarkt schwächen”.

Immer wieder betont die Politik, dass sich der polizeiliche Kampf gegen Cannabis vor allem gegen “professionelle Drogenproduzenten und Großhändler” richte. Die Realität sieht freilich anders aus. Die deutliche Mehrheit der Strafverfahren richtet sich gegen einfache Konsumenten, die Cannabis für den Eigenkonsum erwerben oder besitzen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 festgestellt:

Gelegentlicher Eigenverbrauch + keine Fremdgefährdung = keine Strafverfolgung

“Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff. StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben.”
- aus BVerfG 1994-03-09 Zur Strafbarkeit des Cannabiskonsums: “Kein Recht auf Rausch”

Als Reaktion auf dieses Urteil waren die Bundesländer gezwungen, eine so genannte “Geringe Menge” zu definieren, bis zu der der Besitz von Cannabis im Normalfall nicht zu einer Gerichtsverhandlung führt. Wer Cannabis anbaut, profitiert bisher jedoch nur in den seltensten Fällen von der Strafverschonung nach §31a BtMG. Dies soll sich nun ändern, wenn es nach dem Willen des Deutschen Hanf Verbandes geht.

DHV fordert Anwendung des §31a für Eigenanbau

Der DHV fordert die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, den Anbau von Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr zu bestrafen! Er verweist darauf, dass Homegrower durch ihre Eigenversorgung dem Schwarzmarkt Geld entzögen und so kriminelle Strukturen effektiver bekämpfen als dies die Polizei könne.
Außerdem regieren viele der illegalen Kleingärtner mit der Selbstversorgung auf das gehäufte Auftauchen von Schwarzmarkt-Cannabis, dass mit gefährlichen Streckmitteln verunreinigt ist. Die Profitgier mancher wirklich “krimineller” Cannabishändler geht nämlich sogar so weit, dass sie bewusst die Gesundheit ihrer Kunden schädigen und deren Leben gefährden. Zuletzt sah sich sogar die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing gezwungen, vor dem Konsum von Cannabis aus dem Raum Leipzig zu warnen, nachdem es dort in gut 100 Fällen zu Bleivergiftungen durch verunreinigtes Marihuana gekommen war.

Wenn Konsumenten ihren Eigenbedarf selbst anbauen, suchen sie nicht das “große Geschäft” sondern Sicherheit vor Streckmitteln und schwankender Qualität! Der Betrieb einer Cannabiskleinstplantage - und sei ihre Technik noch so professionell - ist nichts anderes als eine Verhaltensweise, “die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereitet und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden” ist. Statt Selbstversorger wie Schwerverbrecher zu behandeln, ihnen Verkaufsabsichten zu unterstellen und Gefängnisstrafen zu verhängen, täte die Justizministerin gut daran, dem “geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen”.

Mit einem Protestmailer unter dem Titel “Homegrower entkriminalisieren - Schwarzmarkt schwächen” wird Zypries aufgefordert, den Eigenanbaus von Cannabis zu entkriminalisieren und “nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung solcher Straftaten grundsätzlich abzusehen”!

Quelle: hanfverband.de 

Milde Strafe für Cannabisgärtnerin wegen Verbotsirrtum

2008-03-20 21:03 von admin

Eine Frau aus Bad Kissingen erhielt wegen Cannabisanbaus in nicht geringer Menge nur eine Geldstrafe, da sie die Droge zu medizinischen Zwecken verwendete und sich nicht darüber im Klaren war, dass sie damit eine Straftat begeht. Wünschenswert wäre allerdings in diesem Fall ein Freispruch gewesen, da nicht erkennbar ist, worin das Kriminelle ihres Handelns bestand, da niemand geschädigt wurde. In einem Artikel in der Mainpost wurde über den Fall berichtet:

“Er geht etwas sperrig über die Lippen, der juristische Faktor des ‘vermeidbaren Verbotsirrtums’. Ihm hat eine Frau aus dem Landkreis Bad Kissingen zu verdanken, dass sie vor dem Amtsgericht Bad Kissingen glimpflich davon kam. Die chronisch schwer kranke Frau hatte von Frühjahr bis Sommer 2007 Cannabis-Pflanzen auf ihrem Balkon und in ihrem Garten angebaut.
Anfang 2007 habe sich ihr Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert, schilderte sie dem Gericht. ‘Ich war schmerzgeplagt über Wochen’, so die Angeklagte, die mit den Tränen kämpfte. Bei einem Treffen mit Bekannten habe sie einen Joint angeboten bekommen. Der habe überaus positive Wirkung auf ihr Wohlbefinden gehabt. ‘Ich habe kaum mehr Schmerzen gefühlt.’

Über den zweifelhaften Rat eines Bekannten, Cannabis-Pflanzen doch selbst anzubauen, ‘hab ich mir keine weiteren Gedanken gemacht’, so die begabte Hobby-Gärtnerin. Den Samen habe sie von dem Bekannten erhalten. ‘Die Pflanzen waren nur für mich gedacht’, sagte die Frau. ‘Ich wollte damit meine Schmerzen lindern.’ Gedanken machte sich statt der Angeklagten aber ein anonymer Bürger, der angesichts prächtig blühender Cannabis- Pflanzen auf dem Anwesen der Frau Anzeige erstattete. ‘Erstaunlich schön grün’ waren die Pflanzen auch nach Ansicht des Richters. ‘Sie haben bei der Gartenarbeit wohl ein glückliches Händchen’, scherzte er. Doch die Konsequenz war für die Frau alles andere als glücklich: Die Analyse der von der Polizei sichergestellten neun Pflanzen ergab rund 15 Gramm verwertbares Marihuana [Hier muss es statt ‘Marihuana’ ‘THC’ heißen, Anm. der Redaktion der ACM-Mitteilungen]. Ab einer Menge von 7,5 Gramm sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Dass die Frau aber nicht ins Gefängnis muss, sondern 3000 Euro Geldstrafe zahlen soll, begründete der Richter mit dem ‘erheblichen Abweichen vom Normalfall’. Er hielt der Angeklagten ihre schwierige persönliche Situation zugute und berief sich zudem auf den so genannten vermeidbaren Verbotsirrtum: ‘Sie waren sich wohl tatsächlich nicht bewusst, dass Sie etwas Kriminelles taten’, so der Richter. ‘Wie sonst hätten Sie die Pflanzen sichtbar für jedermann in den Garten setzen können.’”

Quelle: Mainpost vom 7. März 2008

Schweizer Mediziner kritisieren Kriminalisierung

2008-03-20 20:58 von admin

Schweizer Mediziner kritisieren, dass die Verwendung von Cannabis illegal bleibt!

Während einer Veranstaltung am Kantonsspital St. Gallen kritisierten Prof. Thomas Cerny, Chefarzt der onkologischen Abteilung, und Privatdozent Dr. Markus Weber, leitender Arzt des Muskelzentrums/ALS-Klinik, die vom Gesetzgeber beabsichtigte anhaltende Kriminalisierung des Cannabiskonsums durch Erwachsene. In einem Artikel von nachrichten.ch heißt es:
“Der Cannabis-Konsum soll nicht straffrei werden. Ohne Legalisierung ist aber in der Medizin keine vernünftige Anwendung möglich, sagt der Onkologe Thomas Cerny vom Kantonsspital St. Gallen.

Cerny hatte am Kantonsspital St. Gallen (KSSG) das Cannabispräparat Dronabinol zu Studienzwecken verwendet. Mit der Abgabe der Tropfen an 250 Krebspatienten ist es seit 2006 aber wieder vorbei. Verschriebe Cerny Dronabinol weiterhin, würde er seine Patienten kriminalisieren, wie er sagt. Dienstagabend stand am KSSG eine öffentlichen Veranstaltung über rechtliche und medizinische Aspekte der Legalisierung von Cannabis auf dem Programm. Mit der Veranstaltung wollen Cerny und sein Kollege, der Neurologe Markus Weber, ‘einen Beitrag zur Versachlichung der Hanfdebatte’ leisten. ‘Die politische Diskussion wurde nicht sachlich geführt’, sagte Cerny auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er sei für Jugendschutz, aber auch für mehr Eigenverantwortung. Der Gegenvorschlag der Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) und des Zürcher FDP-Ständerates und Arzt Felix Gutzwiller wäre ein echter Fortschritt gewesen, sagt Cerny. Die SGK wollte Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis bei über 18-Jährigen straffrei erklären. Voraussetzung wäre gewesen, dass es nur um den Eigenkonsum geht und Dritte nicht geschädigt würden. Weiterhin nicht erlaubt wäre der Verkauf von Cannabis. Der Entscheid des Ständerates vom Dienstag, die Hanf-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, sei ein schwarzer Tag für die Medizin.

‘Hanftropfen sind nur noch illegal zu bekommen und dürfen in Apotheken nicht mehr abgegeben werden’, sagt Cerny. Ohne Legalisierung von Cannabis werde auch die Forschung behindert.
Die positive Wirkung von Cannabis sei durch mehrere Studien belegt, sagt Cerny. Tetrahydrocannabinol (THC) helfe nicht nur bei Muskelkrämpfen und Übelkeit. Cannabis sei bislang das beste Mittel gegen Appetitlosigkeit, unter der viele Krebspatienten litten. Der Onkologe kritisiert, dass Hanf als Medikament verteufelt werde, während Opiate in unlimitierter Dosis abgegeben werden dürften. Beide Medikamente seien natürliche Substanzen, und der menschliche Körper sei seit jeher damit vertraut. Cannabis sei ausserdem günstig und einfach anzuwenden. Das synthetische THC-Medikament Marinol koste aber je nach Dosis bis zu 100 Franken pro Tag.

Cerny steht mit seinen Argumenten nicht alleine da. Thomas Hansjakob, der Erste Staatsanwalt im Kanton St. Gallen, hält das Verbot für wenig effizient. ‘Es geht im Grunde um den Jugendschutz. Wenn man Jugendschutz betreiben will, könnte man das in einem kontrollierten Markt besser als in einem illegalen Markt, den wir - was wir einräumen müssen - nicht unter Kontrolle haben’, erklärte er kürzlich in der ‘Rundschau’.”

Quelle: nachrichten.ch vom 11. März 2008

Therapeutische Verwendung von Cannabis und Heroin

2008-03-20 20:50 von admin

Schweizer Nationalrat billigt Möglichkeiten zur therapeutischen Verwendung von Cannabis und Heroin

Nach einem Artikel der National Zeitung vom 5. März 2008 soll die therapeutische Verwendung von Betäubungsmitteln im Betäubungsmittelgesetz geregelt werden. In diesem Zeitungsartikel heißt es:
“Die Verwendung von Betäubungsmitteln zu therapeutischen Zwecken soll im Betäubungsmittelgesetz geregelt werden, im Zweckartikel aber hinter die Förderung von Abstinenz gestellt werden. Dies entschied der Nationalrat am Mittwoch. Das Geschäft geht mit kleineren Differenzen zurück an den Ständerat. Die Verankerung der Vier-Säulen-Politik im Gesetz ist von National- und Ständerat bei der Beratung der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes bereits im ersten Durchgang gutgeheissen worden. In der ersten Runde der Differenzbereinigung ging es für den Nationalrat darum, wie die therapeutische Verwendung von Betäubungsmitteln wie Cannabis oder Heroin geregelt werden kann.

Eine von Claude Ruey (Lib/VD) angeführte Minderheit wollte im Zweckartikel nur die Förderung von Abstinenz erwähnen, nicht aber die Möglichkeit der therapeutischen Verwendung von Betäubungsmitteln. «Drogen nehmen ist schlecht», sagte Ruey. Es gebe nicht ein bisschen Abstinenz. Auch die SVP wandte sich insbesondere gegen die Abgabe von Heroin an Drogenkonsumenten. Diese sei das sicherste Mittel, um Patienten in ihrer chemischen Zwangsjacke gefangen zu halten, sagte Jean-Henri Dunant (SVP/BS). Auch wenn die Abstinenz das Ziel sei, könnten im Gesetz keine Visionen verankert werden, entgegnete Ruth Humbel-Näf (CVP/AG). Der Minderheitsantrag wurde schliesslich mit 95 gegen 81 Stimmen abgelehnt.

Als «Scheingefecht» bezeichnete Bundespräsident Pascal Couchepin die Differenz von Kommissionsmehrheit und - minderheit in der Reihenfolge des Zweckartikels. Während die Mehrheit die Förderung von Abstinenz als erstes und die Regelung der Verwendung von Betäubungsmitteln zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken als zweites festschreiben wollte, beantragte die Minderheit angeführt von Jacqueline Fehr (SP/ZH), diese Reihenfolge umzudrehen und damit dem Ständerat zu folgen. Die Mehrheit obsiegte schliesslich mit 115 gegen 60 Stimmen.

Diskussionslos stimmte die Grosse Kammer dem Antrag ihrer Kommission zu, sowohl Cannabis als auch Heroin auf der Liste der verbotenen Stoffe zu belassen. Es soll jedoch eine Ausnahmebestimmung geschaffen werden, wonach ein verbotener Stoff, sobald er als Arzneimittel Verwendung findet und von Swissmedic registriert ist, dem Heilmittelgesetz untersteht, wie Nationalrätin Fehr ausführte.
Mit 99 gegen 77 Stimmen wurde ein Antrag von Erich von Siebenthal (SVP/BE) abgelehnt, der den Druck auf den Ausstieg von Drogensüchtigen erhöhen wollte. Die Heroinabgabe als letzte Möglichkeit dürfe jetzt nicht wieder ausgehebelt werden, sagte Humbel-Naef. Das Geschäft geht mit zwei kleineren Differenzen zurück an den Ständerat.”

Quelle: National Zeitung vom 5. März 2008

Cannabiskonsum und Krebs

2008-03-20 20:45 von admin

Krebs - Neuseeländische Wissenschaftler fanden keinen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Kopf- und Nackenkrebs in einer kleinen Studie mit 75 Fällen und 319 gesunden Kontrollpersonen. Demgegenüber war Tabak- und Alkoholkonsum mit einem erhöhten Krebsrisiko assoziiert.

Quelle: Aldington S, et al. Otolaryngol Head Neck Surg 2008;138(3):374-80

Drogenpolitik in den Niederlanden

2008-03-20 20:42 von admin

Das Parlament beschloss, die holländische Drogenpolitik zu überprüfen.

Es sei das Ziel festzustellen, ob die Praxis der Ignorierung des Konsums weicher Drogen die Risiken im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum begrenzt habe, wie es erhofft wurde, als diese Praxis erstmals entwickelt wurde. Während der Debatte im Parlament erklärte Justizminister Ernst Hirsch Ballin, dass er plane, gegen die Produktion von Cannabis in den Niederlanden hart vorzugehen, insbesondere hinsichtlich der Zahl der Geschäfte, die Zubehör für Anbauer, wie Samen, spezialisiertes Licht und Düngemittel, verkaufen.

Quelle: Dutch News vom 6. März 2008

Gesundheit grundlegendes Menschenrecht

2008-03-20 20:36 von admin

UNO: Stellungnahme von Antonio Costa

Die jährliche Konferenz des Komitees zu Betäubungsmitteln (Committee on Narcotic Drugs, CND) der Vereinten Nationen begann am 10. März. Sie wurde vom Direktor des Büros für Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung (UNODC), Antonio Costa, eröffnet, der Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht beschrieb und erklärte, dass das Gesundheitsprinzip die Basis der Drogenkontrolle sein sollte. Es seien zu viele Menschen im Gefängnis und zu wenige würden eine Behandlung wegen ihrer Drogenprobleme erhalten. Er kritisierte auch die Todesstrafe bei Drogenvergehen, da sie nicht schwer genug seien, um die Todesstrafe zu rechtfertigen. “Obwohl Drogen töten können, denke ich nicht, dass wir wegen Drogen töten sollten”, erklärte er.

Quelle: www.dailydose.net

Nachweis von THC

2008-03-20 20:32 von admin

Wissenschaftler der Universität Heidelberg untersuchten das Vorkommen von THC 24 Stunden nach dem letzten Konsum bei 16 starken Konsumenten (mehr als eine Cannabiszigarette pro Tag), 15 moderate Konsumenten und 16 leichte Konsumenten. THC war im Blut nachweisbar bei 9 (56 Prozent), 6 (40 Prozent) und 1 (17 Prozent) starken, moderaten und leichten Konsumenten. Die Wissenschaftler folgerten, dass das Vorhandensein von niedrigen THC-Konzentrationen im Blut “nicht eindeutig einen sehr kürzlich zurückliegenden Konsum von Cannabis nachweist”.

Quelle: Skopp G & Poetsch L. J Anal Toxicol 2008;32(2):160-4.

Legalisierung in Michigan USA

2008-03-20 20:25 von admin

USA: Die Bürger von Michigan werden im November darüber entscheiden, ob die medizinische Verwendung von Cannabis auch in ihrem Staat legal sein soll

Unterstützer einer Gesetzesinitiative, die die medizinische Verwendung von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlauben würde, haben ausreichend Unterschriften gesammelt, um diese Frage bei der Wahl im November zur Abstimmung zu bringen. Die Initiative würde es Patienten erlauben, geringe Cannabismengen zur Linderung von Schmerzen bei Krebs, Aids, multipler Sklerose und anderen Erkrankungen anzubauen und zu verwenden. Es würde eine Erlaubnis oder Empfehlung eines Arztes zur Verwendung der Droge erforderlich sein und es würden Ausweiskarten ausgestellt, sodass Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden wüssten, wer ein registrierter Patient ist.

In einigen weiteren Staaten gibt es Initiativen zur Erlaubnis der medizinischen Verwendung von Cannabis. Am 5. März stimmte der Gesundheitsausschuss des Senats des Staates Illinois mit sechs zu vier für ein solches Gesetz. Allerdings gelangte eine ähnliche Gesetzesvorlage nicht durch ein Komitee des Repräsentantenhauses. Nach einer Übersicht des Drug War Chronicle gibt es weitere Initiativen von Gesetzgebern zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Alabama, Minnesota, New Jersey und New York. Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage von 625 registrierten Wählern in Illinois unterstützen 68 Prozent die medizinische Verwendung von Cannabis durch Schwerkranke.

Quellen: Peoria Journal Star vom 11. März 2008, Associated Press vom 3. und 5. März 2008

Freispruch für medizinisches Cannabis

2008-03-20 20:13 von admin

Spanien: Ein Anbau von Cannabis für die persönliche medizinische Verwendung wurde von einem Richter freigesprochen; die Regierung erkennt den medizinischen Wert von Cannabis an!

Ein Richter aus der Stadt Ferrol befand einen Patienten, der Cannabis zur Behandlung von Schmerzen und Spastik aufgrund einer Rückenmarksverletzung anbaut und verwendet, für nicht schuldig, da “er kein Verbrechen” gegen die öffentliche Gesundheit begangen habe. In Spanien ist es legal, Cannabis zur persönlichen Verwendung im eigenen Haus anzubauen, selbst für den Freizeitkonsum. Allerdings hat der 32-jährige Juan Manuel Rodriguez Cannabis nicht in seinem Haus angebaut, sondern in einem Pflegeheim des nationalen Gesundheitsdienstes, und er wurde vom Direktor des Zentrums denunziert.

In der Zwischenzeit erkannte die spanische Regierung den medizinischen Nutzen von Cannabis bei einigen Erkrankungen an. Der aktuelle, vom Gesundheitsministerium herausgegebene Drogenplan erklärt, dass “das therapeutische Potenzial von Cannabis umfassend überprüft wurde” und dass “es wissenschaftliche Beweise für den therapeutischen Nutzen bei Übelkeit und Erbrechen wegen einer antineoplastischen Behandlung, Appetitverlust bei Aids und Krebs im Endstadium sowie bei der Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei multipler Sklerose” gibt.
Informationen zum Patienten sind auf seiner Internetseite verfügbar!

Quelle: La Voz de Galicia vom 6. Februar 2008, Plan Nacional sobre Drogas

Medizinisches Cannabis in Tschechien legal

2008-03-20 20:02 von admin

Tschechien: Oberster Gerichtshof erklärt den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken für legal

Nach einem Bericht von Radio Praha vom 4. März hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken keine Straftat darstelle. Das Gericht hatte über den Fall einer Frau zu entscheiden, die in einer früheren Instanz verurteilt worden war, sich jedoch darauf berief, die angebauten Pflanzen zur Linderung von Haut- und Magenbeschwerden und nicht zur Verursachung psychischer Wirkungen zu verwenden. Die medizinische Verwendung von Cannabis findet in Tschechien eine zunehmende Verbreitung.

Für eine Verurteilung, so die Richter, reiche nicht der bloße Fund der Pflanzen. Es müsse vielmehr nachgewiesen werden, dass auch die Absicht bestanden habe, den Hanf zu Marihuana zu machen. Hanfanbau zwecks Hautsalbenproduktion stelle dagegen nur eine geringe gesellschaftliche Gefährdung dar, und es sei nicht angebracht, dies zu kriminalisieren, hieß es in dem Urteil. Der Fall muss nun in der untergeordneten Instanz neu verhandelt werden.

Quelle: Radio Praha vom 4. März 2008

Bayrische Härte gegen Cannabis als Medizin

2008-03-20 19:46 von admin

Meldung des DHV vom 19. 03. 2008

Experten wie Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) berichten immer wieder von einem spürbaren Nord-Süd-Gefälle beim Umgang mit Cannabispatienten die BtM-Straftaten begehen. Zwei aktuelle Urteile belegen diese These. Cannabispatienten aus dem Süden der Republik müssen demnach mit deutlich härteren Strafen rechnen als die Einwohner Norddeutschlands und Bewohner von Großstädten.
Im Gegensatz zu Berlin, wo Richter wiederholt Angeklagte wegen deren schlechten Gesundheitszustands freisprachen, spielt die Krankengeschichte in Bayern und Baden-Württemberg bei der Beurteilung von Cannabisdelikten nur am Rande eine Rolle. Dass dies zu unnötigem Leid führt, musste Volker Krug am eigenen Leib erfahren.

Angeklagter leidet an Morbus Chron und Morbus Bechterew

Der 40-jährige Würzburger leidet seit mehr als 20 Jahren unter den Folgen gleich zwei schwerer Erkrankungen. Neben Morbus Crohn, einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, die Krug mit Dauerschmerzen und künstlichem Darmausgang zum unfreiwilligen Frührentner machte, wurde bei ihm auch eine Spondylitis ankylosans (auch Morbus Bechterew) diagnostiziert.
Die Botschaft, auch noch an einer chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankung zu leiden, die ihm weitere Schmerzen und eine Versteifung der Gelenke bescheren würde, nahm Volker Krug die Hoffnung. Starke Medikamente - Morphin, Antidepressiva, Cortison und andere - wurden zu seinen täglichen Begleitern. Die Nebenwirkungen der bis zu 30 Pillen die er Tag für Tag schlucken musste machten ihm auch psychisch zu schaffen. Zwei Selbstmordversuche waren die Folge.

Erst Cannabis brachte Volker Krug Erleichterung! Wenn er kiffte, verschwanden die Schmerzen und der Appetit kam zurück. Zum ersten Mal seit langer Zeit konnte er wieder gut schlafen. Nach einiger Zeit ging es ihm so gut, dass er sich sogar wieder eine Arbeit suchte. Volker Krug war zurück im Leben.

Bayrische Richter schicken Schwerkranken ins Gefängnis

Seine Fortschritte erkaufte sich Volker Krug jedoch teuer. Viermal kam er seit 2000, dem Jahr seiner Entscheidung für Cannabis als Medizin, mit dem Gesetz in Konflikt. Viermal wurde er verurteilt.
Weil er eine Geldstrafe nicht zahlen konnte, steckte die bayrische Justiz den Schwerstkranken kurzerhand ins Gefängnis. Bei seiner Entlassung nach sieben Wochen hatte der krankheitsbedingt Untergewichtige noch einmal rund zehn Kilo verloren.
Um endlich auch legal von Cannabis zu profitieren, schrieb er dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und beantragte eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Cannabis als Medizin.

Bis die Genehmigung kommen würde, war er auf Versorgungsfahrten nach Holland angewiesen, wenn er nicht nur vegetieren wollte. Eine solche Reise zur Beschaffung seiner Medizin wurde ihm im Juli 2007 zum Verhängnis.
Für die 225 Gramm Marihuana, die Würzburger Polizisten damals bei Volker Krug fanden, wurde er nun zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wird er in den kommenden Jahren beim Kiffen erwischt, muss er wieder in den Knast. Dass ein (Über-)Leben ohne Cannabismedizin für den Patienten schlechthin unmöglich ist, interessierte die Richter nicht.

Hamburg: Nur Geldstrafe für 2,8 Kilo Marihuana

Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall aus Norderstedt (bei Hamburg). Dort stand ein 24-jähriger vor Gericht, weil bei einer Durchsuchung seines Hauses 45 Cannabispflanzen, mehrere Setzlinge und knapp 2,8 Kilogramm Marihuana gefunden wurden. Vor Gericht erklärte der Täter, Cannabis gegen Schmerzen, Schlaflosigkeit und andere Beschwerden zu verwenden. Der Staatsanwalt glaubte dieser Darstellung und forderte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 1400,- Euro. Der Richter setzte die Zahlung sogar zur Bewährung aus.
In Bayern wäre Dominik v. G. sicher nicht so glimpflich davon gekommen. Im Gegenteil, sein Prozess wäre wohl kaum ohne eine lange Haftstrafe ausgegangen.

Quelle: hanfverband.de

Jeannot Lucchi erinnert an… Falco, der vor zehn Jahren starb.

2008-03-09 05:21 von admin

Er starb wie James Dean. Auf einer Kreuzung. Und genauso wie sein Idol muss er den heranrasenden Bus, den heranrasenden Tod in der letzten Sekunde seines Lebens noch wie einen Schock wahrgenommen haben. «Seine Augen waren weit aufgerissen, seine Pupillen vor Angst enorm gross, der Mund war noch offen», beschreibt ein Augenzeuge die letzten Gesichtszüge von Hans Hölzel. «Wenn ich schon mal früh sterben sollte», sagte Falco 1982 in einem Interview, «dann wie James Dean - auf einer Kreuzung, im Porsche. Zack. Aus.» 16 Jahre später sass er im Mitsubishi Pajero, fuhr mit Vollgas, aber rückwärts, vom Parkplatz auf eine Landstrasse der Dominikanischen Republik, übersah einen von links kommenden Autobus. Es war der 6. Februar 1998 – zwei Wochen vor seinem 41. Geburtstag.

Die Umstände seines Todes gleichen der Suche nach seiner Persönlichkeit. Niemand kennt die Antwort. Die Kellnerin des Lokals, von dessen Parkplatz Falco losgebraust war, lieferte innert 24 Stunden zwei völlig unterschiedliche Versionen. Sicher ist, dass Maribel Baldez, die letzte war, die Falco lebend gesehen hat. Gegenüber mehreren Zeugen soll sie unmittelbar nach dem Unfall gesagt haben, dass Falco schwer alkoholisiert im Lokal sass und sie sich weigerte, ihm weiter Hochprozentiges zu verkaufen. Ihre zweite Darstellung: «Mir ist aufgefallen, dass da einer draussen im Auto sass und ins Leere starrte. Entweder war er verwirrt, deprimiert oder betrunken. Seine Haare waren total zerzaust. Er wirkte traurig, stieg aber eine Stunde lang trotz der Hitze nicht aus seinem Jeep aus.» Der Ausländer sei mit nacktem Oberkörper und schwarzen, kurzen Shorts in seinem Mitsubishi gesessen. «Bis er plötzlich Gas gab und davonrasen wollte.»

Bei der Obduktion wurden ein Blutalkoholwert von 1,5 ‰ und grosse Mengen an Kokain sowie Marihuana nachgewiesen. Welchen Wert hat aber in einem solchen Land schon ein offizieller Bericht? Ein Insider: «Für zehn Dollar kriegst du hier jede Antwort von den Behörden, die du haben willst. Für hundert Dollar geben sie dir’s auch noch schriftlich.»

Kurzzeitig kam das Gerücht auf, Falco hätte den Tod gesucht, der Unfall sei seine Art Selbstmord gewesen. Tatsächlich steckte der Star voller Widersprüche. Auf der einen Seite die Kunstfigur Falco: neurotisch, exzessiv, abgehoben. Auf der anderen der private Hansi Hölzel: sensibel, verletzlich, liebenswert. Doch sein Problem hieß Jack Daniels im Kombipack mit Kokain & Tabletten. Die drei hatten ihn schon von frühester Jugend an begleitet. Original-Zitat: «Ich war auf allem was es an Drogen gibt. Ich war nie ein Ministrant, dafür oft ein Knecht meiner selbst». Oder: «Wer sich an die Achtziger erinnern kann, war nie dabei». Vielleicht hat die Tatsache, dass er von drei Frauen als Einzelkind aufgezogen wurde, eine gewisse Bedeutung. Und die Umstände seiner Geburt, die ihn stark an seine Mutter band. Maria Hölzel wurde im dritten Schwangerschaftsmonat mit einem Blutsturz in die Frauenklinik eingeliefert. Sie verlor die beiden Zwillinge. Als der Arzt am nächsten Tag eine weitere Schwangerschaft feststellte, traute sie ihren Ohren nicht. Aber sie hatte tatsächlich eigentlich Drillinge! Der dritte war Falco! Er starb wie James Dean – er wurde geboren wie Elvis (dessen Zwillingsbruder ebenfalls tot geboren wurde)!

Ende 1980. Damals war der 23-jährige Bassist der Wiener Schock-Rock-Truppe Drahdiwaberl die theatralische Performances machte. Das waren alles Freaks mit starkem Hippie-Einschlag, Falco dagegen hatte das Image, mit dem er berühmt werden sollte, schon beisammen: Pikfeiner Anzug, zurück gegelltes Haar, verächtlicher Gesichtsausdruck, aber unglaublich charismatisch und mit einer arrogante, nasale Stimme, die er bei seiner Solonummer Ganz Wien zu Gehör brachte: «Den Schnee, auf dem wir talwärts fahren, kennt heute jedes Kind.» Ein Kumpel aus jenen Tagen: «Er hat Sex, Drugs und Rock ‘n’ Roll gelebt - im Versace-Anzug.» Falco wurde also nicht – wie andere Stars – von Managern und PR-Menschen «gemacht» – Falco hatte sich selbst erfunden! Aber damals hatte er schon jahrelang mit der Tanzcombo Spinning Wheel getourt – hatte das Geschäft von der Pike auf gelernt. Richtig los ging es jedoch erst mit Der Kommissar. Dann kamen die beiden Alben, Einzelhaft und Junge Römer und schliesslich Falco 3 mit Rock Me Amadeus (in den Staaten eine Nummer 1) und Jeanny. Das Lied wurde 1985 als dritte Single des Albums veröffentlicht und erreichte Anfang 1986 – auch dank Radioboykott - für acht Wochen Spitzenpositionen in den Charts. Falco damals: «Wenn sich jemand in meinen Weg stellt, da zünd I’ mir a Zigaretten an und blos’ ihn um.» Er habe schon auch ein arrogantes Arschloch sein können, sagt sein ehemaliger Manager.

Im Jahre 1987 zog sich Falco von der Öffentlichkeit weitgehend zurück. Eine gute Autostunde von Wien entfernt, kaufte er eine Jugendstilvilla mit rund 4.000 Quadratmeter Garten. Ende 1987 veröffentlichte er die Single «Body next to Body», die er gemeinsam mit der Dänin Brigitte Nielsen aufgenommen hatte Das Duett war Berechnung, wie Falco später gestand: «Mit ihr wollte ich nie in die Hitparade, mit ihr wollte ich nur ins Bett!» Der Erfolg der Single blieb aus – offensichtlich hat er beide Ziele erreicht…… Am 17. Juni 1988 heiratete Hans Hölzel Isabella Vitkovic heimlich in Los Angeles. Nicht einmal die wichtigste Frau in seinem Leben, seine Mutter, wusste davon. Falco: «Ich habe sie nur wegen des Kindes geheiratet.» Das Album «Wiener Blut» kam im Spätsommer des Jahres 1988 heraus - die Verkaufszahlen blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Die geplante Europatournee musste mangels Publikumsinteresse abgesagt werden. Im November 1988 war Falco völlig am Boden: Seine LP ein internationaler Flop, seine Tournee abgesagt, seine Alkoholprobleme schon längst unheilbare Sucht und seine Ehe am Scheitern - er bricht aus. Viereinhalb Monate lang wusste niemand, wo er sich befand. Nach seiner Rückkehr packte Hans Hölzel 3,8 Millionen Schilling in einen schwarzen Koffer, fuhr nach Graz und stellte seiner Ehefrau die entscheidende Frage: «Geld oder Ehe?» - Die Antwort war klar, 1989 erfolgte die einvernehmliche Scheidung. Die Ehe hatte ganze 309 Tage gedauert.

Er versuchte, sich mit Frauengeschichten, Alkohol und mit nächtelangem Feiern im späteren Rotlichtmilieu zu retten. Nur nicht allein sein! Doch Falco war nicht für eine Dauerbeziehung geschaffen. In einem seiner Texte sagt er: «Die Frau, die mich erträgt, muss erst geboren werden. Bitte komm zur Welt!»

Es war Ende 1995, als Falco erstmals in die Dominikanische Republik reiste. Er war so begeistert, dass er im Herbst 1996 mit seiner ganzen Habe in eine schneeweisse 300-Quadratmeter-Villa mit Pool und Blick auf die Bucht Cofresi zog. Hans Hölzel wollte dem Rummel in Wien entfliehen: «Endlich nicht mehr Szenen-Star sein, sondern einfach der Hans». In Wahrheit suchte Falco in der Karibik vor allem ein Leben ohne Schulden, ohne Depressionen - und die Hoffnung auf Liebe. Im einem Strip-Club, lernte er die 22jährige Caroline Perron kennen - und verliebte sich Hals über Kopf. Falco damals: «Ich komm’ langsam in ein Alter, wo man sich nicht mehr allzu viele Spiele leisten sollte. Ich habe Angst vor der Einsamkeit.» Ein Jahr lang ging alles gut. Doch eine Woche vor seinem 40. Geburtstag, an dem er die Verlobung bekanntgeben wollte, flüchtete Caroline Hals über Kopf von der Insel - und kam nie wieder. Seine nächste Liebe wurde die 28jährige Dominikanerin Selina Vinas: «Sie vertreibt mir die Zeit und hat unbestreitbare Qualitäten. Ein Macho bleibt eben selten allein.» Auch nur ein Strohfeuer. In der Karibik vereinsamt, kam er zurück nach Österreich, hatte eine heftige Affäre mit der Szene-Lady Karin Lackner, traf danach seine neue Liebe Andrea, nahm sie mit in die Dominikanische Republik, schwärmte - wieder einmal - von Heirat. Schon nach wenigen Wochen kam es zum Streit. Andrea flog ab. Wieder hatte ihn seine Traumfrau verlassen. Wieder war er auf seiner «Flucht-Insel» alleine zurückgeblieben. Zehn Tage vor dem Tod. Und da war sie wieder – die grosse Depression. «Falco kann nicht allein sein», sagt seine Ex-Lebensgefährtin Sylvia Wagner: «Wenn er einsam ist, trinkt er noch mehr.» Oder er setzte sich in seinen Jeep und fuhr stundenlang über die Strassen der Insel. Und: «Einmal g’spritzt, dann wieder klar» (Falco’s Text im Song America!)

Im Herbst des Jahres 1993 mußte Hans Hölzel wohl den schwersten Schicksalsschlag seines Lebens erfahren. Weil er schon lange Zweifel an seiner Vaterschaft von Katharina Bianca hegte, (die kürzlich ein Buch herausgab!), entschied er sich zu einem Test. Das Ergebnis war eindeutig: Hans Hölzel war nicht der Vater.

«Wenn ich morgen meinem Gott gegenüberstehe, kann ich sagen: Ich bin unschuldig. Ich habe niemanden was getan, ich habe niemanden gelegt, ich habe niemanden betrogen, ich habe niemanden wehgetan, ausser mir selbst. Und das wird er mir hoffentlich verzeihen……….»

Jeannot Lucchi

Quelle: stadt24.ch 

Notwehr oder überflüssige Messerstiche?

2008-03-09 05:02 von admin

Artikel vom Dienstag, 22. Januar, 2008

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für einen Hanfshop-Besitzer, der zwei Räuber mit Messerstichen verletzt hat.

Weil er 2005 zwei jugendliche Hanfshop-Räuber mit einem Messer schwer verletzt hat, soll ein heute 34-jähriger Mann vier Jahre ins Gefängnis. Das Kreisgericht St. Gallen hat den Fall am Dienstag verhandelt. Das Urteil wird Ende Woche erwartet.
November 2005: Drei junge Männer, zwei von ihnen sind noch nicht volljährig, beschliessen, in der Stadt St. Gallen einen Hanfshop zu überfallen. Mit Messern bewaffnet und Masken auf dem Kopf schreiten sie zur Tat. Im Pausenraum des Hanfshops befinden sich der Besitzer und der ehemalige Inhaber, der sich gerade einen Joint gebaut hat.

Selber das Messer gezückt

Der ehemalige Inhaber wurde von einem jungen Räuber angehalten, auf dem Sofa im Pausenraum sitzen zu bleiben. Das tat dieser, bis ihm in den Sinn kam: «Dir zeig ich es». Er stiess den Räuber von hinten über den Verkaufstisch in den Laden. Es wurde laut. Panik kam auf. Da zückte auch der ehemalige Hanfshop-Besitzer ein Messer.
Er habe mit dem Messer herumgefuchtelt und die Räuber auf Distanz halten wollen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Dabei sei er nicht hinter dem Verkaufstisch hervogetreten. Er habe in Notwehr gehandelt. Einen der Räuber verletzte er mit einem Stich in den Bauch lebensbedrohlich, einen zweiten verletzte er am Oberarm.

Dilettanten am Werk

Für die Anklage war dieses Vorgehen unverhältnismässig, wie ihr Vertreter sagte. Der dilettantisch ausgeführte Raubüberfall sei abgeschlossen gewesen, und die Räuber hätten nur noch eines gewollt: raus. Die Beute, 300 Franken und 300 Gramm Hanf, hätten sie verstaut gehabt. Die Messerstiche seien überflüssig gewesen.
Dem widersprach der Verteidiger des Angeklagten. Der habe um sein Leben fürchten müssen. Ein medizinisches Gutachten zeige, dass der Mann die Räuber nicht von hinten niedergestochen habe, sondern ihnen Auge in Auge gegenübergestanden sei. Er habe der Situation entsprechend gehandelt. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, schwerer Körperverletzung und Drogendelikten. Die drei Hanfshop-Räuber wurden bereits verurteilt.

Quelle: stadt24.ch

Fahndern gelingt Schlag gegen Drogenhändler

2008-03-09 03:59 von admin

Schwer bewaffnete Männer der Spezialeinheit des Zolls haben in Horn eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gestürmt. Die Aktion galt mehreren Männern, die nach Erkenntnissen von Drogenfahndern zu einem Dealerring gehören. Bei der Aktion an der Nedderndorfer Straße nahmen die Einsatzkräfte drei Männer fest. Weiterlesen

Quelle: welt.de