Medizinische Verwendung von Cannabis

2008-03-02 11:46 von admin

Finnland: Das Gesundheitsministerium plant die Veröffentlichung von Richtlinien für die medizinische Verwendung von Cannabis

Das Ministerium für soziale Angelegenheiten und Gesundheit will Richtlinien für die medizinische Verwendung von Cannabis veröffentlichen. Vor über einem Jahr hatte die nationale Behörde für Arzneimittel ihre erste Ausnahmegenehmigung für medizinischen Cannabis an einen Mann, der an chronischen Rückenschmerzen aufgrund einer Rückenverletzung leidet, erteilt. Die Behörde hatte ursprünglich den Antrag zur Verwendung von Cannabis, der von einem holländischen Arzt verschrieben worden war, abgelehnt. Der Patient klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung, das ihm Recht gab.

Das Gerichtsurteil zwang das Ministerium für soziale Angelegenheiten und Gesundheit zudem dazu, die Rechtslage zu klären. Es wird erwartet, dass die Änderungen zur Erlaubnis einer Verschreibung von Cannabis in einigen Monaten in Kraft treten werden. Nach dem Plan werden auch nach den Änderungen Verschreibungen von Cannabis für medizinische Zwecke die Erlaubnis der nationalen Behörde für Arzneimittel erfordern

Quelle: YLE News vom 17. Dezember 2007

Razzia gegen Cannabis-Anbau in Deutschland

2008-03-02 11:41 von admin

Auch Patienten betroffen

Wie mehrere Medien meldeten, wurden am 28. Januar 2008 in Deutschland Razzien bei Personen durchgeführt, die im Verdacht standen, Cannabis anzubauen. Ausgangspunkt war ein Laden in Aachen, der Material zum Eigenanbau von Pflanzen innerhalb von Gebäuden über das Internet verkauft hat. Die Polizei hatte über mehrere Monate hinweg heimlich die Kundenbestellungen des Händlers für Gewächshaustechnik aufgezeichnet. Daraufhin wurden in einer bundesweiten Aktion bei über 200 Kunden Hausdurchsuchungen durchgeführt, darunter auch Patienten, die Cannabis für den eigenen medizinischen Bedarf anbauten. Bei den entdeckten Cannabisanbauern handelt es sich überwiegend um kleine Anbauflächen für den Eigenbedarf.

Einer der Betroffenen ist ein chronischer Schmerzpatient und ACM-Mitglied, dessen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis zur Zeit von der Bundesopiumstelle in Bonn bearbeitet wird. Ihm wurde eindrücklich klar gemacht, dass das deutsche Gesetz nicht zwischen der medizinischen Verwendung von Cannabis und dem Freizeitkonsum der Droge unterscheidet. Gegenüber dem Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, erklärte er, es habe um 6 Uhr geklingelt, als seine Tochter gerade seine Enkeltochter für die Schule fertig machen wollte. Er habe die Beamten gebeten, ihm wenigstens einen Teil seiner Medizin da zu lassen. Sie seien zwar angesichts seiner schweren Erkrankung freundlich und verständnisvoll gewesen, hätten jedoch alles mitgenommen. Er habe sich “überfallen und ausgeraubt” gefühlt.

Im Berliner Tagesspiegel wurde über die Razzia wie folgt berichtet:
“Bei einer bundesweiten Großrazzia gegen Cannabis-Anbau sind am Morgen 40 mutmaßliche Plantagen-Betreiber vorübergehend festgenommen worden. Sie waren allesamt Kunden eines Aachener Unternehmens, das Zubehör zur Errichtung professioneller über das Internet und ein Ladenlokal verkauft und die illegalen Hanfbauern beraten haben soll, teilten Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und Staatsanwaltschaft Aachen in Neuss mit.
Die Polizei wurde bei rund jeder dritten Durchsuchung fündig und stellte etwa 5000 Hanfpflanzen sicher. Mehr als 200 Wohnungen und Betriebsräume wurden überprüft. An dem Einsatz gegen die Rauschgiftkriminalität in allen Bundesländern waren 1500 Polizeibeamte beteiligt.
Die beiden größten Plantagen mit mehr als 1000 Pflanzen entdeckten die Ermittler in Hennef bei Bonn und Schönberg bei Wittlich in Rheinland-Pfalz, teilte Einsatzleiter Roland Wolf vom Landeskriminalamt NRW mit. Insgesamt hoben die Beamten 76 Plantagen aus. Sie seien so angelegt, dass vier Ernten im Jahr möglich seien, sagte Wolf. “Häufig amortisiert sich eine Anlage nach einer einzigen Ernte.” Seit 2004 nehme der Plantagenanbau im großen Stil zu. Der Wirkstoffanteil Tetrahydrocannabinol (THC) sei deutlich höher als noch in den 1970er Jahren. “Deshalb sprechen wir auch nicht mehr von weichen Drogen”, sagte Wolf.
Die Durchsuchungen richteten sich gegen die 42 und 43 Jahre alten Inhaber des sogenannten Grow-Shops “Catweazel” in Stolberg bei Aachen und deren Kunden. Insgesamt gab es gegen 214 Verdächtige Durchsuchungsbeschlüsse. Durch die Großrazzia wollten Polizei und Staatsanwaltschaft Cannabis- Plantagen aufspüren, die mit Technik aus Aachen ausgestattet waren.
Die beiden “Catweazel”-Inhaber seien einschlägig vorbestraft, sagte Staatsanwalt Bernd Schulz. Ihnen drohten wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bis zu fünf Jahre Haft. Sie hätten ihren Kunden auch Tipps zum Hanfanbau gegeben.
Ein Inhaber des Aachener Großhandels bezeichnete sein Geschäft als rechtmäßig. “Wir verkaufen Gewächshaustechnik”, sagte er. Er vermute zwar, dass die Technik von Kunden überwiegend zum Hanfanbau benutzt werde. “Aber es wird immer wieder von uns darauf hingewiesen, dass der Hanfanbau in Deutschland genehmigungspflichtig ist”, sagte der Inhaber des 1989 gegründeten sogenannten Growshop in Stolberg.”

Quelle: Tagesspiegel vom 28. Januar 2008

Dronabinol bei Multipler Sklerose

2008-03-02 11:28 von admin

Fernsehsendung berichtet über Studie mit Dronabinol bei Multipler Sklerose

In einem Fernsehbericht vom 30. Januar 2008 griff der rbb Brandenburg die medizinische Verwendung von Dronabinol und Cannabis auf und berichtete von einer aktuellen Studie mit Dronabinol bei MS-Patienten in Deutschland. Ein Teil des Beitrages findet sich auch in einer Druckversion auf der Internetseite des Senders. Darin heißt es:

Cannabis sativa L., kurz Cannabis, ist der lateinische Name der Hanfpflanze. Sie enthält über 60 spezifische Wirkstoffe, so genannte Cannabinoide. Dass einige davon berauschende Wirkung haben, ist bekannt- Haschisch und Marihuana werden z. B. aus der Hanfpflanze gewonnen. Cannabis kann aber auch bei bestimmten Krankheitssymptomen helfen- manchmal besser als offizielle Medikamente. Obwohl die Beschaffung nicht legal ist, hat sich Cannabis unter anderem bei Krebs, Multipler Sklerose und bestimmten Schmerzformen bewährt.
Doris Hellpoldt stellt eine Medikamenten-Studie vor, die die medizinische Wirkung eines Cannabiswirkstoffs bei Patienten mit Multipler Sklerose prüfen soll: Delta-9-Tetra-Hydro-Cannabinol heißt der bekannteste medizinisch verwertbare Cannabis-Wirkstoff - abgekürzt THC. THC wird heute von Pharmaunternehmen aus der Hanfpflanze extrahiert und unter dem Namen Dronabinol als Heilmittel angeboten. Die Neurologin Prof. Dr. Judith Haas erklärt, warum der Cannabis-Wirkstoff so interessant für therapeutische Zwecke ist. “Cannabis ist eine Substanz, die einen ganzen, großen Bereich an Symptomen der Multiplen Sklerose beeinflussen kann. Es ist einmal der Schmerz, dann aber auch die Spastik, das Zittern bei den MS-Kranken, Sehstörungen, abnorme Ermüdbarkeit, Störungen des Appetits. Und Cannabis hat ein günstiges Nebenwirkungsprofil, was natürlich bei einem Patienten der häufig sehr viele Medikamente braucht, ganz wichtig ist.”

Michael Schulz gehört zu den Menschen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind. Seit vier Wochen nimmt der 47-Jährige an einer klinischen Studie teil, die klären soll, ob Dronabinol Betroffene von Schmerzen befreien kann. In den letzten zwölf Jahren sind die Beschwerden von Michael Schulz immer schlimmer geworden. In den Cannabis-Wirkstoff setzt er deshalb große Hoffnungen: “Für mich ist das belastendste Symptom: die Schmerzen im Fuß. Gegen alles andere, wie schlecht Gehen, Müdigkeit, Inkontinenz, kann man was machen, aber gegen die Schmerzen haben noch keine Tabletten geholfen.”

Weil bisher nichts geholfen hat bei Michael Schulz, schlug sein behandelnder Neurologe ihm vor, an der Studie teilzunehmen. Momentan ist Dronabinol bei Multipler Sklerose nicht als Medikament zugelassen. Dr. Klaus Tiel-Wilck vom Neurologischen Facharzt-Zentrum Berlin ist aber überzeugt davon, dass der Wirkstoff vielen seiner Patienten einen großen Gewinn an Lebensqualität bringen kann. “Bei der Erkrankung werden Nervenfasern geschädigt, die Schmerzen vermitteln. Und die Cannabinoide sind in der Lage, die Erregbarkeit dieser geschädigten Schmerzfasern zu reduzieren und damit die Schmerzempfindung ebenfalls zu reduzieren.”
Der Wirkstoff aus der Cannabispflanze kann aber mehr, als Schmerzen zu lindern. Bei vielen Symptomen der Multiplen Sklerose stoßen die herkömmlichen Therapien an ihre Grenzen: Der entzündliche Krankheitsprozess kann zwar gebremst werden. Aber im späteren Verlauf der Krankheit treten oft so schwere Symptome auf, dass die Patienten in ihren Bewegungsmöglichkeiten extrem eingeschränkt und zum Teil völlig hilflos sind. Sogar in solchen fortgeschrittenen Stadien können mit Dronabinol noch gute Erfolge erzielt werden, sagt Neurologin Judith Haas: “Bei unwillkürlichen Bewegungen, wie Zittern, überschießende Bewegungen, ungebremsten Bewegungen, Bewegungen, die man nicht steuern kann, liegt eine zu starke Erregbarkeit des Nervensystems vor. Das heißt, elektrische Impulse werden ungebremst weitergeleitet. Das Dronabinol wirkt aber auf die Überträgerstellen im Nervensystem bremsend, d.h., die Bewegungen können wieder willkürlich gesteuert ausgeführt werden.”

Quelle: rbb vom 30. Januar 2008

Lungenemphysem

2008-03-02 11:17 von admin

Forscher an der Monash-Universität in Melbourne (Australien) berichteten von einer Serie von zehn Patienten mit bullösem Emphysem in den oberen und mittleren Zonen der Lunge. Alle waren regelmäßige Cannabis- und Tabakraucher. Die Gründe für die Vorstellung beim Arzt waren Atemnot (n = 4), Pneumothorax (n = 4) und Brustinfektion (n = 2). Die Autoren vermuten, dass bei Personen, die Cannabis rauchen, diese pathologischen Veränderungen in einem früheren Alter (etwa zwanzig Jahre früher) auftreten als bei Tabakrauchern.

Quelle: Hii SW, et al. Respirology 2008;13(1):122-7

ADHS und posttraumatische Stressstörung

2008-03-02 11:14 von admin

Kalifornische Forscher beobachteten eine Beziehung zwischen Varianten des Gens, das den Cannabinoid-1-Rezeptor kodiert und dem Risiko für eine Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und für eine posttraumatische Stressstörung.

Quelle: Lu AT, et al. Am J Med Genet B Neuropsychiatr Genet, 22. Januar 2008 (elektronische Veröffentlichung vor dem Druck)

THC wirksam bei therapieresistenter Übelkeit

2008-03-02 11:08 von admin

Wissenschaft: THC wirksam bei therapieresistenter Übelkeit bei einem Patienten nach Magen-Bypassoperation

Kalifornische Ärzte stellten einen Fallbericht einer 31 Jahre alten Frau mit seit langem bestehenden Übergewicht, die eine Magen- Bypassoperation erhielt, um ihre Nahrungsaufnahme zu reduzieren, vor. Innerhalb der folgenden Wochen entwickelte sie eine schwere Übelkeit und Unfähigkeit, Flüssigkeiten oder Nahrung zu tolerieren und wurde siebenmal ins Krankenhaus eingeliefert. Es wurde eine Vielzahl von Übelkeit hemmenden Medikamenten versucht, inklusive ein Serotoninantagonist, die nur eine begrenzte Linderung brachten. Schließlich bat die Patientin darum, den Magenbypass rückgängig zu machen. Als letzter Ausweg wurde orales THC verschrieben, mit einem Maximum von 15 mg pro Tag. Sie bemerkte eine signifikante Verbesserung ihrer Symptome innerhalb von 1 - 2 Tagen und vertrug das Medikament gut. Ihre Stimmung und ihr Energieniveau verbesserte sich schnell, und sie begann, mehr Nahrung und Flüssigkeiten über den Mund zu vertragen. Sie verwendete THC weniger als vier Wochen lang.

Eine Magen-Bypassoperation verkleinert den Magen und erlaubt der Nahrung einen Teil des Dünndarms zu umgehen. Die Patienten fühlen sich schneller satt, was die Nahrungsaufnahme reduziert. Die teilweise Umgehung des Dünndarms resultiert zudem in einer geringeren Aufnahme von Kalorien, was zu einem Gewichtsverlust führt. Übelkeit ist eine gut dokumentierte post- operative Komplikation dieses Eingriffs, die oft auf eine Standardtherapie anspricht, jedoch gelegentlich therapieresistent ist. Die Autoren stellten fest, dass “THC eine nützliche Rolle bei der Behandlung dieser schweren und beeinträchtigenden post- operativen Komplikation spielen könnte”.

Quelle: Merriman AR, Oliak DA. Use of medical marijuana for treatment of severe intractable nausea after laparoscopic Roux- en-Y gastric bypass surgery: case report. Surg Obes Relat Dis, 26. Januar 2008 (elektronische Veröffentlichung vor dem Druck)

Entlassung bei Verwendung von medizinischem Cannabis

2008-03-02 11:01 von admin

USA: Arbeitgeber dürfen nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Kalifornien Arbeitnehmer entlassen, wenn diese medizinischen Cannabis nach dem staatlichen Gesetz verwenden

Der staatliche Oberste Gerichtshof von Kalifornien urteilte am 24. Januar, dass Arbeitgeber nicht ihre Rechte überschritten, wenn sie Arbeitnehmer entlassen, die bei Drogentests durchfallen, weil sie medizinischen Cannabis einnehmen. Das Urteil betraf einen früheren Mechaniker der Luftwaffe, Gary Ross, der sich 1983 bei einem Sturz von einem Flugzeugflügel den unteren Rückenbereich verletzt hatte. 1999 verschrieb ihm ein Arzt nach dem staatlichen medizinischen Cannabisgesetz (Compassionate Use Act) Cannabis, um die Schmerzen von Herrn Ross zu lindern.
Zwei Jahre nach Beginn der Einnahme der Droge wurde Herr Ross der Arbeitsplatz als Systemadministrator bei einem Telekommunikationsunternehmen gekündigt, nachdem er durch einen Drogentest gefallen war. Herr Ross legte Klage ein, mit der Begründung, seine Entlassung habe die staatlichen Gesetz verletzt, die vor einer unzulässigen Kündigung und Diskriminierung auf Grund einer Behinderung schützen. Das oberste staatliche Gesetz wies dieses Argument jedoch deutlich zurück. “Der Compassionate Use Act eliminiert nicht das Missbrauchspotenzial von Marihuana oder das legitime Interesse des Arbeitgebers an der Frage, ob ein Arbeitnehmer die Droge verwendet”, schrieb Richterin Kathryn M. Werdegar.

(Quelle: New York Times vom 25. Januar 2008)

Studie zu Cannabis und Krebs

2008-03-02 02:36 von admin

Eine Studie von neuseeländischen Wissenschaftlern, die in der Februarausgabe des European Respiratory Journal veröffentlicht wurde, befasste sich mit einem möglichen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Lungenkrebs. Dazu befragten die Forscher an Lungenkrebs erkrankte Personen und eine nicht an Krebs erkrankte Kontrollgruppe und verglich dann die Prävalenz von Krebs nach Alter, Geschlecht und Konsumgewohnheiten (Tabak, Alkohol, Cannabis) und Konsumverhalten.

Die Studie wurde in zahlreichen Zeitungsartikeln zitiert und zwar vor allem zwei Ergebnisse davon:

- Das relative Lungenkrebsrisiko war bei den intensivsten Cannabiskonsumenten 5,7-mal so hoch als bei Nichtkonsumenten von Cannabis. Ihr Gesamtkonsum gemessen in Jointjahren, d.h. durchschnittlich täglich gerauchte Joints mal Jahre des Konsums, lag im oberen Drittel der von Patienten berichtete Konsumerfahrungsspanne.
- Rechnerisch ergab das eine Zunahme des Lungenkrebsrisikos um 8% pro Jointjahr, verglichen mit 7% pro “Schachteljahr” bei Zigaretten. Das wurde dann vielfach als “ein Joint ist so schlimm wie 20 Zigaretten” dargestellt.

Die Studie ist online verfügbar. Was zuerst auffällt, ist die geringe Anzahl an Patienten, auf der obige Zahlen basieren: Nur 79 Patienten mit Lungenkrebs wurden befragt, darunter nur 21 Cannabiskonsumenten, 14 mit mehr als 10,5 Jointjahren. Damit gehört die Studie zu den kleineren, die sich mit diesem Thema befasst haben, dazu unten mehr.

Während die Studie schreibt “das Risiko von Lungenkrebs stieg um 8% (…) für jedes Jointjahr des Cannabisrauchens” und damit einen linearen Zusammenhang zwischen Konsum und Risiko nahelegt, zeigen die Zahlen bei den Cannabiskonsumenten mit dem niedrigsten bzw. dem mittleren Konsum ein relatives Risiko von 0,3 bzw. 0,5 (Nichtkonsumenten: 1,0). Das heisst, das Krebsrisiko bei diesen Cannabiskonsumenten war, traut man den Zahlen der Studie, rund dreimal niedriger bzw. halb so hoch als bei Nichtkonsumenten! Da es sich jedoch nur um drei bzw. vier Personen handelte, sind die Zahlen statistisch kaum aussagefähig.

Auch geht aus den Zahlen nicht hervor, wieviele Cannabiskonsumenten nur Cannabis rauchten und wieviele Cannabis und Tabak. Eine solche Aufteilung würde die Zahlen zu Cannabis aussagekräftiger machen, aber nur wenn eine ausreichende Anzahl von Patienten befragt worden wäre um noch aussagekräftige Zahlen zu haben.
Eine wesentlich umfangreichere Studie von Donald Tashkin von der Universität von Kalifornien in Los Angeles untersuchte 611 Lungenkrebspatienten und einer Kontrollgruppe von 1040 Personen ohne Lungenkrebs, deren Aufbau nach Alter, Geschlecht und Wohnort vergleichbar war. Diese beiden Gruppen waren also ca. 8-mal bzw. 3-mal so gross (Krebs bzw. Nicht-Krebs) als in der neuseeländischen Studie. Ihr Ergebnis:

“Wir fanden keinen positiven Zusammengang zwischen Cannabisgrbraucg — sogar schweren Langzeitgebrauch — und Lungenkrebs, nachdem wir für das Rauchen von Tabak und anderen möglichen Einflussfaktoren kontrollierten,” schlossen die Forscher. Weiterhin zeigten die Daten dass füre eine Untergruppe der m&auuml;ssigen Lebenszeitgebraucher (10 bis unter 30 Jointjahre) tatsächlich einen umgekehrten Zusammenhang zwischen Cannabisgebrauch und Lungenkrebs hatten. Die Studie berichtete von einem 20-fach höheren Risiko bei starken Tabakrauchern. [We did not observe a positive association of marijuana use — even heavy long-term use — with lung cancer, controlling for tobacco smoking and other potential cofounders,” investigators concluded. Their data further revealed that one subset of moderate lifetime users (10-<30 “joint years”) actually had an inverse association between cannabis use and lung cancer. The study did report a 20-fold increased risk in heavy tobacco smokers.]

Selbst wenn das Rauchen von Cannabis tatsächlich so schädlich wäre wie das Rauchen von Tabak, dann wäre das ein Argument für mehr gesundheitliche Aufklärung statt teurer Repression, die sich seit Jahrzenten als ungeeignet erwiesen hat, eine stetige Verbreitung des Cannabiskonsums zu verhindern.
Die staatliche Gesundheitspolitik könnte mehr erreichen, wenn sie Konsumenten von besonders riskanten Konsumformen abraten würde. Würde z.B. Cannabis vorwiegend ohne Tabak konsumiert, wie in Nordamerika üblich, dann könnte das das Abhängigkeitsrisiko durch Nikotin vermeiden und die Teerbelastung verringern. Weitgehend nutzlose Versuche, die THC-Aufnahme durch langes Inhalieren des Rauches zu steigern, sind in erster Linie eine Reaktion auf die hohen Preise der Schwarzmarktware und könnten durch Aufklärung vermieden werden.

Der Staat versucht durch Repression, die Auswahl für Konsumenten einzuschränken. Er will den Konsum so unattraktiv wie möglich zu machen. Die Auswahl beim Durchschnittsdealer in Deutschland ist denn auch im Vergleich zum Sortiment der Coffeeshops in den Niederlanden sehr beschränkt. Was der Durchschnittskonsument raucht, hängt weniger davon ab, was er mag, als wen er kennt. Das hat jedoch zur Folge, dass Konsumenten mangels Auswahl auch minderwertige, wirkstoffarme Ware rauchen. Weil damit zur Erzielung der gewünschten Wirkung mehr schädlicher, teerhaltiger Rauch in Kauf genommen werden muß, ist das besondes lungenbelastend. Konsumenten könnten bessere Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen, wenn der THC-Gehalt von Cannabis bei staatlich kontrolliertem Handel auf der jeweiligen Verpackung stünde.

Auch neue Konsumtechniken könnten einen Beitrag zur Schadensminimierung leisten. Verschiedene Firmen haben Vaporizer zum rauchlosen Konsum von Cannabis entwickelt (Verdampfer), die Teer und andere Reizstoffe weitgehend vermeiden, doch ihr Besitz ist im größten Cannabismarkt der Welt – den USA – illegal. Seit 2005 ist in Kanada ein in wissenschaftlichen Studien getesteter rauchloser Inhalierer für Cannabisextrakte der Firma GW Pharmaceuticals zugelassen, der alle beschriebenen Risiken vermeidet. Doch nichtmedizinische Konsumenten werden ihn erst dann verwenden können, wenn Cannabis wieder legal ist. Sollten tatächlich Cannabisraucher aufgrund ihres Cananbiskonsums an Lungenkrebs sterben, dann wäre das kein Grund für das Weiterbestehen des Verbots, sondern eine traurige Folge davon.

Quelle: cannabislegal.de

Universitätsklinik Köln empfiehlt Dronabinol

2008-03-02 02:01 von admin

Universitätsklinik Köln empfiehlt in einem Gutachten Dronabinol zur Behandlung eines Patienten mit Friedreich’scher Ataxie

Unter dem Titel “Kasse zahlt nicht für Arznei” berichtete der Kölner Stadtanzeiger am 20. Februar über einen Patienten mit starken chronischen Schmerzen und Krämpfen, die erst durch eine an der Universitätsklinik Köln eingeleitete Behandlung mit Dronabinol gelindert werden konnten.

“Kerpen - Nur mit Mühe kann Stephan Thielen einem die Hand geben, das Sprechen fällt ihm schwer, sein Zimmer im Elternhaus in Kerpen kann er aus eigener Kraft nicht verlassen: Meine Welt ist auf vier mal vier Meter begrenzt’, erzählt der 32-jährige, der im Alter von zehn Jahren noch als Kind bei Blau-Weiß-Kerpen Fußball spielte, bevor eine äußerst seltene, bislang unheilbare Krankheit ausbrach: ‘Friedreich’sche Ataxie mit Lähmungsskoliose’ diagnostizierte eine Ärztin 1989 - eine fortschreitende neurologische Erkrankung, die der Multiplen Sklerose ähnlich ist, zu Lähmungserscheinungen, spastischen Anfällen und zeitweiser Blindheit führt.
‘Ich habe ständig Schmerzen’, erzählt Thielen, an dessen Rückgrat Titanstäbe zur Aufrichtung der Wirbelsäule implantiert sind. ‘Kribbelparästhesien, extreme Berührungsempfindlichkeit, bis zu dreimal die Woche attackenweise krampfartige Schmerzen im Bereich der Oberschenkel-Rückseiten und in beiden Armen, Kopfschmerzen, Licht- und Lärmscheu’, schrieb die Uniklinik Köln in einem Gutachten und stellte bei dem Patienten wegen der unerträglichen Schmerzen auch eine ‘deutliche Suizidgefahr’ fest. Die im März 2005 begonnene ambulante Schmerztherapie konnte erst durch den Einsatz des Medikamentes Dronabinol ‘eine deutliche Zunahme der Lebensqualität durch die Abnahme der Krampfanfälle’ bewirken, heißt es weiter in dem Gutachten. Dronabinol wird aus Cannabisblüten hergestellt, aus denen auch Haschisch gewonnen wird. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und wirkt krampflösend und entspannend. Bei der Behandlung der Multiplen Sklerose und bei Aids-Patienten soll es ein bewährtes Medikament sein. Sein Nutzen bei der ‘Friedreich’schen Ataxie’ aber ist nicht ausdrücklich wissenschaftlich erwiesen: ‘Bei der Seltenheit der Erkrankung ist auch nicht mit entsprechenden Studien zu rechnen’, schreibt die Uniklinik. Demzufolge ist es in Deutschland umstritten, in welchen Fällen Dronabinol als Medikament von den Kassen finanziert werden muss. Da das Medikament relativ teuer ist und es eine Vielzahl von Schmerzpatienten gibt, geht es um viel Geld. Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), bei der Stephan Thielen von Geburt an krankenversichert ist, lehnt es seit Anfang 2007 ab, die Kosten für Dronabinol zu übernehmen. Seitdem zahlt die Familie das Medikament, das sie als Rezeptur, also nicht als Fertigarzneimittel, von einem Kerpener Apotheker erhält, aus eigener Tasche: rund 430 Euro im Monat, insgesamt bislang 5580 Euro.

‘Auf die Dauer’, so Vater Klaus Thielen, ‘können wir uns das aber nicht leisten.’ Denn sein Sohn bekomme als finanzielle Unterstützung nur eine Grundsicherung in Höhe von 319 Euro im Monat. Der 62-jährige diplomierte wissenschaftliche Dokumentar ist früher in den Ruhestand gegangen, um Stephan pflegen zu können. Das Haus wurde auf eigene Kosten behindertengerecht umgebaut, mit Rampe zum Garten, Aufzug, verbreiterten Türen. Auch ein Auto mit herabfahrbarer Plattform hat sich Klaus Thielen angeschafft, um seinem Sohn wenigstens ab und zu eine Rundfahrt mit dem Wagen bieten zu können. ‘Auch da hat die Krankenkasse nichts dazugezahlt.’ Ein weiterer Schicksalsschlag traf die Familie: Die Frau von Klaus Thielen ist an Parkinson erkrankt.

Trotz seiner schweren Erkrankung konnte Stephan Thielen im Fernstudium einen Abschluss als Diplom-Kaufmann machen, ohne allerdings eine entsprechende behindertengerechte Stelle zu finden. Sein Hobby sind Autos. ‘Ich bin ein Porsche-Narr.’ Hunderte von Modell-Autos stehen in seinem Zimmer. ‘Einmal konnte ich sogar das Porsche-Werk in Stuttgart besichtigen.’ Auch Vater Klaus Thielen will nicht verzweifeln: ‘Eigentlich hat man die Lebenserwartung für Stephan nur auf 25 Jahre geschätzt, nun sind uns schon sieben zusätzliche Jahre geschenkt worden.’ Stephans behandelnder Arzt ist der Brühler Orthopäde Bernhard Ruping: Er empfiehlt ‘dringend, die in diesem Falle einzige erfolgreiche Therapie mit Dronabinol als Krankenkassenleistung anzuerkennen’. Seinem Patienten und der Familie Thielen bescheinigt er ‘eine bewundernswerte Lebenseinstellung’, mit der sie alle ‘Verschlechterungen und Einschränkungen’ hinnähmen.

Dennoch hat der Medizinische Dienst der Krankenkasse einen Widerspruch der Familie gegen die Verweigerung von Dronabinol abgelehnt: Es lägen ‘keine aussagekräftigen Studien’ vor, die den ‘Einsatz von Dronabinol in der Therapie des chronischen Schmerzes rechtfertigen’. Auch scheiterte der Versuch, die Krankenkasse per einstweiliger Anordnung zu zwingen, die Kosten für Dronabinol zu übernehmen. Dies lehnte das Sozialgericht Köln im Dezember vergangenen Jahres ab, ohne Stephan Thielen selber zu Gesicht bekommen zu haben: Das Gericht beruft sich in seinem Beschluss auf vorangegangene Entscheidungen anderer Gerichte: Demnach sei es nicht möglich, ‘neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden’ zulasten der Krankenkassen abzurechnen, wenn deren diagnostischer und therapeutischer Nutzen nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkannt sei. Im vorliegenden Fall sei auch keine Ausnahme möglich, da das Bundesverfassungsgericht dafür unter anderem folgende Bedingungen genannt habe: So müsse es zumindest Indizien geben, wonach die neuen Behandlungsmethoden für die Betroffenen eine ’spürbare positive’ Wirkung hätten. Zusätzlich müsse es sich um ‘eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung’ handeln. Letzteres aber sei bei Stephan Thielen nicht der Fall, meint das Gericht: Entscheidend sei hier, ‘ob sich die Gefahr eines tödlichen Krankheitsverlaufs schon in näherer oder erst in ganz ferner, noch nicht absehbarer Zeit zu konkretisieren droht und eine notstandsähnliche Situation im Sinne einer im gewissen Zeitdruck zum Ausdruck kommenden Problematik’ vorliege.
Für Klaus Thielen ist dies eine makabre Feststellung: Für das Gericht belege anscheinend ‘erst der Tod des Patienten einwandfrei, dass seine Krankheit tatsächlich lebensbedrohlich ist’. Die Familie hat den Beschluss des Sozialgerichtes Köln angefochten. Nun muss das Landessozialgericht in Essen entscheiden.
Die DAK begründet ihre Haltung mit dem Hinweis auf die Rechtslage: Man ‘dürfe’ keine Kosten für Medikamente übernehmen, denen die erforderliche deutsche und EU-weite Zulassung als verordnungsfähige Arznei fehle, sagt Pressesprecher Jörg Bodanowitz. Dronabinol habe lediglich eine Zulassung in den USA für AIDS- und für Krebs-Patienten. Zudem gebe es noch andere Möglichkeiten der Schmerzbehandlung, die im vorliegenden Fall ‘bislang nicht erschöpfend eingesetzt werden’. Das Urteil des Sozialgerichtes Köln bestätige die Haltung des DAK - auch wenn es bislang ‘allerdings nicht rechtskräftig’ sei.”

Quelle: Kölner Stadtanzeiger vom 20. Februar 2008

Neue Bestandteile von Cannabis

2008-03-02 01:51 von admin

Forscher der Universität von Mississippi fanden sechs neue Moleküle in einer Cannabissorte, von denen vier Cannabinoide vom Cannabigerol-Typ waren. Online verfügbar unter:
http://www.thieme- connect.com/ejournals/abstract/plantamedica/doi/10.1055/s- 2008-1034311

Quelle: Radwan MM, et al. Planta Med, 18. Februar 2008 (elektronische Veröffentlichung vor dem Druck)

Herzinfarkt

2008-03-02 01:45 von admin

Es wurde eine Studie mit 1913 Personen durchgeführt, die zwischen 1989 und 1994 wegen eines Herzinfarkts in eines von 45 Krankenhäuser der USA eingeliefert worden waren. Die Patienten wurden danach im Median etwa vier Jahre lang beobachtet. 317 Patienten starben innerhalb dieser Zeit. Das Risiko, an einem Herzkreislaufereignis zu sterben, war für die 52 Personen, die angaben, im vergangenen Jahr Cannabis geraucht zu haben, verdoppelt. Das Risiko, aufgrund einer anderen Ursache zu sterben, war für diese Gruppe fünfmal so hoch.

Quelle: Mukamal KJ, et al. Am Heart J 2008;155(3):465-70

Nabilon und Schmerzen

2008-03-02 01:42 von admin

Die Wirkungen von Nabilon auf die Wahrnehmung von Hitzeschmerzen wurde bei gesunden Probanden (7 Männer und 10 Frauen) in einer Placebo- und kreuzkontrollierten Studie untersucht. Es wurden Einzeldosen von 0,5 und 1 mg des Medikamentes verabreicht. Nabilon reduzierte nicht die allgemeine Schmerzintensität, es gab jedoch einen antihyperalgetischen Effekt nach 1 mg Nabilon bei den Frauen.

Quelle: Redmond WJ, et al. Curr Med Res Opin, 22. Februar 2008 (elektronische Veröffentlichung vor dem Druck)

Großbritannien: THC-Gehalt

2008-03-02 01:36 von admin

Der Cannabinoidgehalt von Cannabisproben, die von der Polizei in England in 2004 und 2005 beschlagnahmt worden waren, wurde bestimmt. Von den 452 Proben war innen angebauter unbefruchteter weiblicher Cannabis (”Sinsemilla”) die häufigste Form, gefolgt von Harz (Haschisch) und importiertem außen angebautem Cannabis (Marihuana). Der mediane THC-Gehalt betrug 2,1 Prozent für Marihuana, 3,5 Prozent für Haschisch und 13,9 Prozent für Sinsemilla.

Quelle: Potter DJ, et al. J Forensic Sci 2008;53(1):90-94.

THC-Tablette Namisol

2008-03-02 01:33 von admin

Niederlande: Echo Pharmaceuticals entwickelt THC-Tablette Namisol

Nach einer Pressemitteilung erhält das niederländische Unternehmen Echo Pharmaceuticals von einem ausländischen Investor mehrere Millionen Euro für die klinische Erforschung seiner THC-Tablette Namisol. Partner von Echo Pharmaceuticals sind der Cannabisanbauer Bedrocan sowie die Unternehmen Farmalyse und Feyecon. Das THC in Namisol wird direkt aus Dronabinol-reichen Cannabispflanzen mit einer Reinheit von über 99 Prozent extrahiert. Farmalyse und Feyecon haben ein Verfahren entwickelt, das die Produktion eines trockenen Pulvers für die Herstellung von Tabletten ermöglicht. Die Tablette ermöglicht eine optimale Aufnahme von THC über die Mundschleimhaut.

Das Dronabinol des im Jahr 1985 in den USA zugelassenen Medikamentes Marinol von Solvay Pharmaceuticals wird synthetisch hergestellt. Marinol ist in Kapselform mit 2,5 mg, 5 mg oder 10 mg Dronabinol, das in Sesamöl gelöst ist, erhältlich. Das Dronabinol der deutschen Unternehmen THC Pharm und Bionorica Ethics wird durch Isomerisierung von Cannabidiol, das aus Faserhanf extrahiert wurde, gewonnen. Daraus lässt sich eine ölige Lösung (zur oralen Einnahme) und eine alkoholische Lösung (zur Inhalation mit einem Vaporizer) herstellen. Das Dronabinol in Sativex des britischen Unternehmens GW Pharmaceuticals ist Bestandteil eines alkoholischen Ganzpflanzenextraktes. Die Cannabinoide Dronabinol und Cannabidiol in Sativex werden zum Teil über die Mundschleimhaut und zum Teil nach dem Herunterschlucken der Flüssigkeit über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen.

Quellen: Die Welt vom 25. Januar 2008, Pressemitteilung von Echo Pharmaceuticals vom 23. Januar 2008, Reuters vom 7. November 2007, persönliche Mitteilung von Farmalyse vom 27. März 2006

2 Jahre Gefängnis für Morbus-Crohn-Patient

2008-02-16 20:21 von admin

Morbus-Crohn-Patient erhält zwei Jahre Gefängnis auf drei Jahre Bewährung wegen illegalen Cannabisbesitzes

Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient aus Würzburg, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt, wurde am 13. Februar zu einer Strafe von zwei Jahren Gefängnis, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Er war am 9. Juli wegen des Imports von mehr als 200 Gramm Cannabis aus den Niederlanden in Untersuchungshaft genommen und am 17. Oktober gegen Zahlung einer Kaution unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Herr Krug war bereits wegen illegalen Cannabisbesitzes vorbestraft. Die medizinische Verwendung der Droge wurde strafmildernd berücksichtigt.

Quelle: Persönliche Mitteilung von Volker Krug