Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die letztmögliche Bastion der Befürworter in Sachen Anti-Terrorkampf Cannabis als Medizin heißt „Unbedenklichkeitsbescheinigung”. Die Politik fordert, dass der einzelne Kranke, der sich eine Linderung seiner Leiden durch die Nutzung einer der ältesten Heilpflanzen der Welt-Medizingeschichte erhofft, explizit nachweist - und zwar auf juristischem, auf sozialrechtlichem, auf verwaltungsrechtlichem, auf medizinischem - und auf dem Wege von wissenschaftlich „unabhängig” durchgeführten Doppelblind-Studien, wie sie normalerweise bloß von der Pharmafia geblecht werden können - dass Hanf im jeweilig individuellen Einzelfall wirksam ist.
Als „nicht bedenklich eingestuft” dürfen - während der einzelne Kranke sich durch die höchstrichterlich vorgegebenen Instanzen quält, um unterwegs durch die Paragrafen- und Gesetzeslabyrinthe möglichst viel Geld und physisch-psychische Stabilität an die Schmarotzer der Prohibition zu verlieren, deutsche Rechtsradikale in Karlshorst aufmarschieren, deutsche soldatische Aufbauhelfer die Infrastruktur für den Welt-Heroinhandel aus Afghanistan erschaffen und deutsche - auf das Grundgesetz vereidigte - Bürokraten dürfen je nach Gusto und persönlich gradueller Perversionslust andere Menschen davon abhalten, eigenes Leid adäquat zu lindern.
„Dürfen sie nicht!”, meint aXXL. „Machen sie aber trotzdem!” Der deutsche 2.Bildungsweg-Politiker erfindet nämlich schon immer gerne verbrämende, geschnörkelte, gestylte, verniedlichend entschuldigend erklärende Worte für (h)ausgemachte Sauereien ranghöchster Güte, die von der Mehrheit des Volkes kritiklos hingenommen wird wie eine relativ unbedeutende Erhöhung des Preises für fettarme Bio-Milch. Die quer durch alle Parteien laufende Ablehnungsfront gegen Cannabis entspricht in etwa der höchsten Güte-Klassifikation eines nie endendem Haltbarkeitsdatums für Döner aus Gammelfleisch. Weiterlesen
Quelle: hanfjournal.de

