Von wegen Recht auf Rausch
Eine 28-jährige Frau wurde am 30.11.2007 wegen Besitz und Einfuhr von 5,2 Gramm Marihuana aus den Niederlanden vom Amtsgericht Nettetal zu einer Geldstrafe verurteilt.
Obwohl alle Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens vorlagen (geringe Menge zum Eigengebrauch von unter sechs Gramm, keine einschlägigen Vorstrafen, erstmalig auffällig wegen eins BtMG- Delikts, keine Abgabe an Minderjährige, kein Konsum in der Öffentlichkeit) stellte der zuständige Richter Michael Lindemann das Strafverfahren nicht ein.
Der Grund für diese Nichteinstellung scheint in diesem Falle eindeutig und offensichtlich zu sein: Die Betroffene spielte das in solchen Fällen weit verbreitete „Spiel“ der „einsichtigen und reumütigen Sünderin“ nicht mit. Weder während des polizeilichen Verhörs noch vor Gericht. Sie protestierte bereits bei ihrer Festnahme gegenüber der Polizei gegen die Beschlagnahme des Hanfs, die BeamtenInnen drohten schon zu diesem Zeitpunkt, sie „würden dafür Sorge tragen“, dass es in ihrem Falle nicht zur Verfahrenseinstellung käme. Weiterlesen
Quelle: hanfjournal.de

